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Las Vegas Lodge: II. Landschaftsschutzkommission macht Auflagen zur Sanierung

LPA - Mit dem Projekt im Sanierungswege für die Erweiterung der Hütte “Las Vegas” beim Piz Sorega in der Gemeinde Abtei hat sich die Zweite Landeskommission für Landschaftsschutz heute, 25. November, befasst und dazu Auflagen gemacht.

Bevor die II. Landschaftsschutzkommission grünes Licht für das Projekt im Sanierungswege für die qualitative und quantitative Erweiterung der Schutzhütte "Las Vegas" in der Gemeinde Abtei gab, hat sie sich auf eine ganze Reihe von Auflagen geeinigt. Das Projekt wurde der Gemeinde Abtei vom Bauherrn nach Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Wie der Kommissionsvorsitzende Adriano Oggiano erklärt, sind zuerst einmal die Teile des Gebäudes abzureißen, die entgegen den geltenden Raumordnungsbestimmungen errichtet worden sind. Auf die so frei werdenden Flächen müssen Holzstrukturen kommen.

Die Strafe für die landschaftlichen Schäden, die durch den Bau entstanden seien, würden aufgrund des in Abweichung vom genehmigten Projekt errichteten Bauvolumens berechnet, erläutert Oggiano. Die Gemeinde Abtei hingegen muss die Strafe festlegen, die für das Bauvolumen zu zahlen ist, das ohne Baukonzession errichtet wurde. Sowohl für die Abweichung von der Ermächtigung im Bereich Landschaftsschutz, als auch für die Abweichung von der Baukonzession bleibt bei der Staatsanwaltschaft das anhängige Strafverfahren aufgrund des Galasso-Gesetzes von 1985 noch offen.

Der Teil der Terrasse der Schutzhütte, der aus einer so genannten „Krainer“-Wand aus Holzstämmen besteht, muss abgebrochen und durch eine begrünte Böschung ersetzt werden. Dasselbe gilt auch für die Garage. Bei diesen Arbeiten gilt es laut Oggiano besonders auf die hydrologische Stabilität zu achten, weshalb die II. Landschaftsschutzkommission eine Kaution von 40.000 Euro für diesen Eingriff festgelegt wird.

Was die Außenflächen anbelangt, muss laut Auflage der II. Landschaftsschutzkommission eine umfassende Begrünung vorgenommen werden.

SAN