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Feinstaub: Heuer gibt es keine erweiterten Fahrverbote

LPA – Wie im vergangenen Jahr liegen die Feinstaubwerte in Südtirol auch heuer immer noch deutlich unter den vom Landesgesetz erlaubten 30 Feinstaubübertretungen pro Jahr. Aus diesem Grunde wurde auf Vorschlag der technischen Koordinationsstelle bei der Landesumweltagentur beschlossen auf die verschärften Fahrverbote des Aktionsplanes bis zum Jahresende zu verzichten. Die vorbeugenden Fahrverbote für ältere Fahrzeuge bleiben hingegen wie im Vorjahr aufrecht. Sollte sich allerdings bis 31. Dezember die Luftsituation derart verschlechtern, dass der Schwellwert (30 Tage im Jahr) überschritten wird, muss der Aktionsplan ab 1. Jänner 2009 wieder eingeführt werden. Das wurde heute in Bozen den Vertretern von Gemeinden, Wirtschafts- und Umweltverbänden mitgeteilt.

Die Landesumweltagentur hat die Luftsituation der vergangenen Jahre verfolgt und festgestellt, dass Südtirol von Ingolstadt (Bayern) bis Padua (Poebene) eine der niedrigsten Feinstaub-Überschreitungen/Jahr aufweist. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu den Städten in der Poebene, die im Winter im Mittel deutlich höher belastet sind als Südtirol. "Als Hauptursache für die Verbesserung der Luftsituation können die bisher vom Land getroffenen Maßnahmen (vorbeugende Fahrverbote für alte Fahrzeuge) und der Klimawandel angesehen werden", sagte der Direktor der Landesumweltagentur, Luigi Minach bei der Vorstellung der neuesten Daten zur Luftqualität heute in Bozen.

Aufgrund dieser positiven Entwicklung der Luftsituation wird der Aktionsplan zur Verbesserung der Luftqualität (verschärfte Fahrverbote nach 5 Tagen der andauernden Überschreitung) für den heurigen Winter bis zum 31. Dezember 2008 eingefroren. Freie Fahrt heißt es also auch heuer für alle Kraftfahrzeuge der Klassen Euro 2, Euro 3, Euro 4 oder Euro 5. Nur Euro 0- und Euro 1- Fahrzeuge sowie Zweitaktmotorräder dürfen wie im vorigen Winter, vom 01. November bis 31.März, von 7:00 bis 10:00 und 16:00 bis 19:00 Uhr nicht verkehren. Sollten allerdings bis zum Jahresende in einer der Städte mehr als 30 Überschreitungen gezählt werden, muss der Aktionsplan in der betreffenden Gemeinde ab 2009 erneut in Kraft gesetzt werden.

Bis Ende dieses Jahres gelten auch die Steuerförderungen des Staates für Fahrzeugbesitzer, welche ihren PKW oder ihr Motorrad umweltfreundlich umrüsten bzw. ihr altes Fahrzeug gegen ein neues, „sauberes“ umtauschen.

Im kommenden Monat November startet die Landesumweltagentur zusätzlich eine Messkampagne in Bozen, dazu werden sechs Messstationen an verschiedenen Punkten in der Landeshauptstadt angebracht, darunter in den stark bewohnten Vierteln Europa und Firmian sowie südlich und nördlich der Industriezone. In den kommenden Monaten werden zudem knapp 15.000 neue und aktualisierte farbige Euroklassen- Vignetten an die Fahrzeugbesitzer verschickt.

In Sachen Russpartikelfilter stellte der Direktor der Landesumweltagentur, Luigi Minach, heute noch einmal klar: "Wer ein Dieselfahrzeug mit einem serienmäßigen Filter kaufen will, handelt richtig und hat mit der neuen nationalen Partikelfilterregelung keine Probleme. Bei einer Nachrüstung empfehlen wir hingegen unbedingt abzuwarten. Sämtliche Partikelfilterhersteller müssen zum Erhalt der italienischen Genehmigung ein eigenes Prüfverfahren durchführen. Der Einbau von nicht homologierten Filtern kann gemäß Straßenverkehrskodex zum Entzug der Zulassungsbescheinigung und zu einer Verwaltungsstrafe führen. Hingegen besteht für alle EU-konformen Filter (ECE -103), die vor dem 3. Juni 2008 eingebaut wurden, kein Risiko: sie werden auch bei der Revision der Fahrzeuge als gültig anerkannt."

Weitere Informationen dazu gibt es im Internet: www.provinz.bz.it/guteluft

cb