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Seiser Alm: Zufahrtsstraße zu "Panorama"-Baustelle nur provisorisch
(LPA) Die Schotterstraße, die in den letzten Tagen auf der Seiser Alm angelegt worden ist, wird lediglich vorübergehend als Zufahrt zur Baustelle der neuen Talstation des "Panorama"-Lifts genutzt. Nach Abschluss der Arbeiten muss sie wieder rückgebaut und begrünt werden. Dies stellt das Landesamt für Landschaftsschutz klar. Die Projekte seien genehmigt, die Auflagen streng.
Rund 400 Meter lang ist die provisorische Zufahrt, auf der Lastwagen die Baustelle der Talstation des neuen "Panorama"-Lifts erreichen können. Diese wird tiefer liegen als die bisherige, nachdem auch die zugehörige Skipiste verlängert wird. "Das entsprechende Projekt ist bereits Ende des Vorjahrs genehmigt worden", betont Adriano Oggiano, Direktor des Landesamts für Landschaftsschutz, der ergänzt: "Wir rechnen damit, dass die Bauarbeiten bis Ende September abgeschlossen sein werden, sodass die Zufahrt rückgebaut werden kann." Übrigbleiben wird dann nur noch ein Fußweg mit einer Breite von gerade einmal 1,5 Meter.
Die Umweltkonferenz, die das Projekt seinerzeit begutachtet hat, hatte ihr OK an die Einhaltung von nicht weniger als 26 Auflagen gebunden, die den Landschaftsschutz und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Abschluss der Arbeiten garantieren sollen. So wird etwa vorgeschrieben, alle Flächen, auf denen Erde bewegt wird, nach Beendigung der Arbeiten den umliegenden Flächen anzugleichen und sie wieder zu begrünen. Dafür wurde die Grasnarbe sorgfältig abgetragen und gelagert, um sie bei der Begrünung unter Aufsicht der Forstbehörde wieder verwenden zu können.
Festgeschrieben wurde zudem, dass die bestehende Talstation gänzlich abgebrochen und das dabei anfallende Material fachgerecht entsorgt werden muss. Um darüber hinaus das Auslaufen von Öl zu verhindern, bestehen detaillierte Auflagen zur Aufbewahrung von Treib- und Schmierstoffen und auch geparkt werden dürfen Fahrzeuge nur auf einem versiegelten Untergrund. Zudem wurde eine Kaution von 50.000 Euro eingehoben, die die Einhaltung der Auflagen sicherstellen soll.
chr