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Lärmschutz: Technischer Beirat stimmt Planentwurf zu

LPA - Auf der Grundlage eines Lärmkatasters und mit Hilfe eines Aktionsplanes will das Land die Bevölkerung vor Lärmbelastung im Umfeld der Landesstraßen schützen. Das besondere Augenmerk gilt Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen. Der Entwurf für den Aktionsplan und die Richtlinien für die Lärmschutzmaßnahmen wurden gestern (Montag, 4. August) vom Technischen Landesbeirat befürwortet und an die Landesregierung zur endgültigen Beschlussfassung weitergeleitet.

Das Land Südtirol ist italienweit das erste, das die europäischen Vorgaben zur Lärmbekämpfung entlang der Verkehrswege umsetzt. Die Landesabteilungen für Tiefbau und Straßendienst haben gemeinsam mit dem Landesamt für Luft und Lärm den von den EU-Richtlinien vorgesehenen Aktionsplan einschließlich der Kriterien für Lärmschutzmaßnahmen ausgearbeitet. Auf der Grundlage dieser Kriterien soll künftig der Verkehrslärm im Bereich der Landesstraßen bekämpft werden. Der Entwurf des Aktionsplanes und der Kriterien für die Lärmschutzmaßnahmen wurde gestern vom Technischen Landesbeirat befürwortet. Nun wird er der Landesregierung zur Beschlussfassung unterbreitet. In der Folge wird er an die zuständigen Stellen in Rom und Brüssel weitergeleitet. Laut EU-Richtlinie hat das Land für die Übermittlung bis Oktober 2013 (Straßen mit über drei Mio. Fahrzeugen) Zeit. Für die Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen gilt hingegen eine Frist von 15 Jahren.

Vorgesehen ist, alle Straßen, die in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen und von mehr als drei Millionen Fahrzeugen jährlich befahren werden, in ein Lärmkataster einzutragen. Dieses Lärmkataster wird im Bürgernetz veröffentlicht. In Gebieten, in denen die Lärmbelastung die vorgegeben Werte überschreitet, sind Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Dies geschieht aufgrund einer Prioritätenliste, wobei dem Lärmschutz von Schulen, Krankenhäusern, Heilanstalten und Altersheimen besondere Beachtung zukommt.

Parallel zur Vorrangliste wird der Aktionsplan erstellt. In ihn fließen Informationen über bereits vorhandene, laufende und geplante Lärmschutzmaßnahmen ein. Diese Maßnahmen können baulich oder verkehrstechnisch sein, an der Lärmquelle ansetzen oder außerhalb. Der nun vom Technischen Beirat befürworteten Entwurf beschreibt die verschiedenen Maßnahmen, deren Wirksamkeit und Anwendungsmöglichkeiten. Im Zuge der Überprüfung des Planentwurfs gab der Technische Beirat zu bedenken, dass entsprechende Maßnahmen auch von den Großgemeinden im Land zu treffen seien. Gerade in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern seien Verkehrsaufkommen und Lärmbelastung besonders hoch, die durchziehenden Straßen fielen jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.

jw