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Grünes Licht für drei neue Landschaftspläne, rotes für Schotterabbau

(LPA) Drei neuen bzw. gänzlich überarbeiteten Landschaftsplänen hat die erste Landschaftsschutzkommission gestern (29. Juli) grünes Licht signalisiert. So hat nun auch Kurtinig als letzte Südtiroler Gemeinde einen Landschaftsplan, für St. Martin in Thurn und Kastelbell-Tschars wurde er neu aufgelegt. Ein negatives Gutachten gab's gestern dagegen für die Erweiterung der Schottergrube "Sarè" in der Gemeinde Abtei.

Eine fast schon historische Sitzung hat die erste Landschaftsschutzkommission gestern hinter sich gebracht und den letzten, bis dato noch nicht vorgelegten Landschaftsplan im Land gutgeheißen. "Mit dem Landschaftsplan von Kurtinig schließt sich der Reigen", so der Vorsitzende der Kommission, Roland Dellagiacoma. Dass gerade die Kleingemeinde Kurtinig das Schlusslicht bilde, liege nicht an der Gemeinde, sondern an den landschaftlichen Gegebenheiten, erklärt der Kommissions-Vorsitzende. "Man hatte anfangs gedacht, die Gemeinde brauche keinen Landschaftsplan, weil sie zur Gänze in der intensiv genutzten Etschtalsohle liegt", so Dellagiacoma. Nun habe man aber erkannt, dass es auch hier schützenswerte Landschaftselemente gebe und Gebiete unverbaut bleiben sollten. So hat man vor allem in den ortsfernen Bereichen im Süden und Westen des Dorfes sowie östlich der Eisenbahnlinie und der Etsch Bannzonen ausgewiesen. Und auch ein Naturdenkmal scheint im Landschaftsplan der Gemeinde Kurtinig auf. Es handelt sich um die mehrere hundert Jahre alte Linde auf dem Dorfplatz.

Kein neuer, aber ein gänzlich überarbeiteter Landschaftsplan wurde für die Gemeinde Kastelbell-Tschars vorgelegt. Der Plan sieht Bannzonen auf den unzersiedelten Schwemmkegeln von Tabland und Tarsch ebenso vor, wie um Schloss Kastelbell oder die Ruine Montalban. Zudem finden sich im überarbeiteten Plan die bereits bestehenden fünf Biotope Sonnenberg, Kleine Etsch, Tscharser Au, Alte Etsch und Galsauner Krebsbach, allerdings wurden die Schutzbestimmungen auf den neuesten Stand gebracht. Und auch die Naturdenkmäler, die bereits 1981 ausgewiesen worden sind, stehen nach wie vor unter Schutz. Es handelt sich um die beiden Kofelraster Seen, die Zirmtalseen, eine ausladende Weinrebe an der Hauptstraße in Tschars, den Kanzelknott, einen Steinturm oberhalb von Kastelbell, sowie um die so genannte Klumperplatte, ein aus zwei Steinplatten bestehendes natürliches "Instrument".

Überarbeitet worden ist auch der Landschaftsplan der Gemeinde St. Martin in Thurn, der ebenfalls grünes Licht von Seiten der ersten Landschaftsschutzkommission bekommen hat. "Die Landschaftspläne sind ein wichtiges Instrument, um die herausragende Kulturlandschaft in den ladinischen Gemeinden auch nachhaltig zu schützen", so Dellagiacoma, der vor allem den Schutz der "Viles" genannten typischen ladinischen Weiler nennt. Dieser wird im Landschaftsplan garantiert, indem die Umgebung vieler Weiler als Bannzone ausgewiesen wird, in der Bauverbot herrscht. Dies gilt etwa für die Wiesenhänge oberhalb von Pikolein, für die unverbauten Wiesen um den Ansitz Freyegg, ebenfalls in Pikolein, für die Umgebung von Schloss Thurn, für den Weiler Prousc, für die Rodungsinsel Colmesana gegenüber von Untermoi, für die Wiesen zwischen Untermoi und Rungatsc sowie für einige Gebiete im Campilltal, in dem zwei neue Bannzonen ausgewiesen worden sind. Dazu kommt der Schutz von zwei Biotopen und einer ganzen Reihe von Naturdenkmälern.

Ein negatives Gutachten der I. Landschaftsschutzkommission gab's dagegen für die geplante Erweiterung der Schottergrube "Sarè" in der Gemeinde Abtei. Diese Grube besteht bereits, sollte aber um fünf Hektar vergrößert werden. "Der Plan bestand darin, auf dieser zusätzlichen Fläche unmittelbar an der Naturparkgrenze weitere 1,5 Millionen Kubikmeter Schotter abzubauen", so Dellagiacoma, der mehrere Gründe für das negative Gutachten anführt. Zum ersten verstoße ein solches Ansinnen gegen den Naturparkgedanken und verlängere den Schotterabbau um Jahre, zum zweiten sei auch das Umweltverträglichkeits-Gutachten negativ ausgefallen, zum dritten handle es sich um ein besonders geschütztes Natura-2000-Gebiet und zum vierten würde wohl auch Brüssel aufgrund dieses EU-Schutzes ein solches Vorhaben kaum genehmigen, so der Vorsitzende der ersten Landschaftsschutzkommission.

Mehrheitlich positiv hat die Kommission dagegen ein Projekt genehmigt, das die Interessentschaft Fanes vorangetrieben hat. Diese hatte auf der Fanesalm einen neuen Stall und eine Almhütte errichtet, was seinerzeit mit der Auflage genehmigt worden war, dass die bestehende Hütte in der Örtlichkeit Kleinfanes abgerissen werden müsse. Nachdem sich allerdings herausgestellt hatte, dass diese bestehende Hütte nicht im Besitz der Interessentschaft Fanes war, sondern Eigentum der Gemeinden Enneberg, Wengen und Abtei, sieht man nun vom ursprünglich vorgeschriebenen Abriss ab.

chr