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Überarbeiteter Landschaftsplan von Altrei genehmigt
(LPA) Den überarbeiteten Landschaftsplan der Gemeinde Altrei hat die Landesregierung am vergangenen Montag (9. Juni) genehmigt. Darin werden die Bannzonen angepasst und auch ein neues Naturdenkmal ist ausgewiesen worden: eine Linde beim Weiler Guggal.
Mehr als zwanzig Jahre hatte der Landschaftsplan von Altrei auf dem Buckel. Grund genug, die Schutzzonen und -bestimmungen unter die Lupe zu nehmen und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Umwälzende Neuerungen gibt es im nun genehmigten Landschaftsplan gegenüber seinem Vorgänger aus dem Jahr 1987 keine, doch wurden die Bannzonen an die aktuellen Waldgrenzen angepasst. In diesen Zonen, die aufgrund ihrer landschaftlichen Besonderheiten erhalten werden sollen, gilt ein striktes Neubauverbot, für landwirtschaftliche Gebäude gelten die Regelungen des Landesraumordnungsgesetzes.
Wie im alten Landschaftsplan, so decken die Bannzonen auch in der überarbeiteten Version vor allem jene unverbauten Flächen ab, die zwischen dem Hauptort und den Weilern Guggal und Eben liegen, die Wiesenhügel am Südrand des Dorfes und nicht zuletzt die Flächen in Richtung "Wasserlehof". Ein großer Teil des Gemeindegebiets liegt zudem im Naturpark Trudner Horn, ist daher durch die Naturpark-Gesetzgebung geschützt und nicht Gegenstand des Landschaftsplans.
Drei Naturdenkmäler aus dem alten Plan von 1987 werden auch im neuen bestätigt. Es handelt sich um die Eichenhaine "Oachleit" und unterhalb des Weilers Guggal sowie um eine mächtige, schief stehende Fichte an der Dorfzufahrt. Neu als Naturdenkmal in den Plan aufgenommen worden ist eine Linde nahe Guggal.
Neu im Landschaftsplan ist zudem ein Kapitel, das sich den Bereichen Landschaftsentwicklung und -pflege widmet. "Zu einem nachhaltigen Umgang mit Natur und Landschaft gehören heute nicht nur Unterschutzstellungen, sondern auch die Pflege wertvoller Kulturlandschaften und Revitalisierungsmaßnahmen für verarmte Landschaftsräume", schreiben dazu die Autoren des Landschaftsplans.
chr