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Mülltransport: Neue Vorgaben

LPA - Betriebe und Unternehmen können künftig bis zu 30 Kilogramm an Abfällen, auch als gefährlich einzustufende, ohne Einschreibung und Ermächtigung einsammeln und zur Behandlungsanlage befördern. Die rechtliche Grundlage dafür wurde mit dem Sammelgesetz (Omnibus-Gesetz) der Landesregierung geschaffen, das der Landtag am 30. Mai verabschiedet hat.

Bis zu 30 Kilogramm eigener nicht gefährlicher sowie gefährlicher Abfälle können Unternehmen demnach in Eigenregie ohne Einschreibung und ohne vorhergehende Ermächtigung sammeln und zur Abfallbehandlungsanlage befördern. Diese wiederum darf die in dieser Form angelieferten Abfälle annehmen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Unternehmen, die Abfallsammlung und Mülltransport gewerblich betreiben.

Diese neue Regelung findet sich in dem von der Landesregierung vorgelegten Sammelgesetz (Omnibus-Gesetz), das der Landtag am 30. Mai verabschiedet hat. Mit dem Artikel über den Mülltransport reagierte die Landesregierung auf ein Urteil des Verfassungsgerichts vom März 2008, das einige Artikel des Landesabfallgesetzes vom 26. Mai 2006 für verfassungswidrig erklärt hatte. "Es handelte sich in erster Linie um die Artikel, die den Mülltransport und die daraus erwachsenden Pflichten betreffen", erklärt Landesrat Michl Laimer. Der Umweltlandesrat weist darauf hin, dass die Landesregierung umgehend auf das Verfassungsurteil reagiert habe: Im Mai wurde ein entsprechender Beschluss gefasst, außerdem wurden die Änderungen in den Sammelgesetzentwurf eingebaut. Laimer verweist auch darauf, dass im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle einsammeln und transportieren, einer Ermächtigung unterliegen.

In Südtirol fallen - abgesehen von den Industrieabfällen - im Jahr 1,5 Millionen Tonnen Müll an. Das Gros wird vor Ort behandelt und durchläuft nur lokale Transportwege. So werden von den jährlich rund 900.000 Tonnen Bauschutt etwa 98 Prozent wiederverwendet. Umweltlandesrat Laimer betont, dass durch eine ortsnahe Verarbeitung und Behandlung des Bauschutts Verkehr beziehungsweise Luftverschmutzung verhindert werde: "Wenn man eine durchschnittliche Ladung von 15 Tonnen Bauschutt je Lastwagen annimmt, so vermeidet man durch die Wiederverwendung vor Ort 60.000 LKW-Transporte im Jahr."

Wichtigste Anlaufstellen für Abfälle in Südtirol sind die Verbrennungsanlage in Bozen Süd, wo jährlich 70.000 Tonnen Abfälle angeliefert werden, und die Deponien des Pustertals und des Vinschgaus mit circa 40.000 Tonnen. Circa 152.000 Tonnen an Abfällen werden jährlich außer Landes transportiert, um in weniger als 250 Kilometer entfernten Anlagen in der Lombardei und Venetien verarbeitet zu werden. Es handelt sich dabei vor allem um wiederverwertbare Abfälle. Nach den Angaben des Umweltressorts sind dies jährlich 36.000 Tonnen Papier und Karton, 19.000 Tonnen Glas, 5500 Tonnen Metall, 2700 Plastik und 2000 Tonnen Biomüll. Was den Biomüll betrifft, so werden an die 23.000 Tonnen jährlich in Südtirol wiederverwertet, ebenso 14.000 Tonnen Gartenabfälle.

Außer Landes befördert werden schließlich 32.000 Tonnen Klärschlamm und weitere 50.000 Tonnen Sondermüll (darunter die Schlacken der Stahlwerke oder verseuchtes Erdreich); hinzu kommen 5000 Tonnen gefährlicher Abfälle (Batterien, Motorenöle, Krankenhausabfälle), die außerhalb Südtirols und zum Teil auch außerhalb Italiens behandelt werden.

Die Landesregierung ist bemüht, die Abfalltransporte im notwendigen Rahmen zu halten. Doch ist Südtirol auch Durchgangsland für grenzüberschreitende Mülltransporte, beispielsweise für die Abfälle aus Kampanien, die per Zug in Mengen von tausend Tonnen am Tag zur Verbrennung nach Deutschland gebracht werden.

jw