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Handyumsetzer auf ehemaliger "Böhler”-Klinik in Meran: "Vorteilhafte Lösung"

(LPA) Das Anbringen eines Handyumsetzers auf dem Dach der ehemaligen "Böhler"-Klinik in Meran/Obermais bringe eine Reihe von Vorteilen, nicht zuletzt, was die Strahlenbelastung betrifft. Dies stellt Luigi Minach, Direktor der Landesumweltagentur, klar. Die niedrigere Belastung sei auch darauf zurückzuführen, dass das Gebäude, auf dem der Umsetzer angebracht werden könne, relativ hoch sei.

Der in der Obermaiser Dantestraße angebrachte Umsetzer hatte für einigen Unmut gesorgt und auch die Umweltagentur ist mit diesem Standort nicht glücklich. "Der Standort ist im Vergleich zu den umliegenden Häusern zu niedrig, sodass man diese weniger gut vor der Strahlenbelastung abschirmen kann", so Minach. Das von der Landesregierung als Alternativstandort zur Verfügung gestellte Gebäude der ehemaligen "Böhler"-Klinik sei dagegen weit besser geeignet. "Dieser Standort würde eine weit geringere Strahlenbelastung mit sich bringen, die Werte würden weit unter dem staatlichen und dem in Südtirol geltenden Grenzwert liegen", so Minach.

Auch deshalb wolle man dem Betreiber des Umsetzers in der Dantestraße die Alternativlösung "Böhler" unterbreiten, wobei die Landesumweltagentur bereit sei, die Projekte unter die Lupe zu nehmen und sie in der Öffentlichkeit zu analysieren. Diese Vorgehensweise sei möglich, weil in Südtirol das Anbringen einer Antenne mit einer Leistung von mehr als einem Watt mit einem Gutachten der Umweltagentur verknüpft sei. "Im restlichen Staatsgebiet können Antennen bis zu 20 Watt ohne vorhergehende Genehmigung angebracht werden, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden", so Minach.

Die Sonderregelung in Südtirol gehe auf ein in Europa einzigartiges Abkommen mit den Netzbetreibern zurück, in dem der staatliche Grenzwert von sechs Volt/m auf drei Volt/m gedrückt worden sei. In mehr als der Hälfte aller Fälle liege der tatsächlich gemessene Wert in Südtirol gar bei weniger als einem Volt/m. Was die gesundheitlichen Auswirkungen der Handystrahlung betrifft, gebe es nach wie vor eine sehr kontroverse wissenschaftliche Diskussion. "In Italien geht die oberste Gesundheitsbehörde davon aus, dass von einer Strahlung unter sechs Volt/m keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgehen, weshalb wir auch davon ausgehen, dass an diesem Grenzwert nicht gerüttelt wird", so Minach. Der in Südtirol gewählte Weg sei angesichts der rechtlichen Situation derjenige, der die Gesundheit der Bürger bestmöglich schütze, so der Direktor der Landesumweltagentur.

chr