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Fahrverbot auf Pfitscherjochstraße: Forststation Sterzing wacht darüber

(LPA) Auf der Pfitscherjochstraße gilt ein Fahrverbot für alle Motorfahrzeuge. An der vierten Kehre wurde deshalb ein Parkplatz errichtet, auf dem Autos und Motorräder abgestellt werden können. Von diesem Punkt an dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen. Diese wird von der Forststation Sterzing ausgestellt.

Fahrverbot: Die Pfitscherjochstraße darf nur noch mit Genehmigung befahren werden.

Das Fahrverbot ist Folge des überarbeiteten Landschaftsplans der Gemeinde Pfitsch, in dem ein solches Verbot ab der vierten Kehre der Straße vorgesehen ist. Dort wurde nun ein eigener Parkplatz errichtet. Wer die Pfitscherjochstraße auch über diesen Punkt hinaus nutzen will, muss in der Forststation Sterzing eine Ausnahmegenehmigung und das notwendige Erkennungszeichen beantragen. "Auf der Straße darf nur unterwegs sein, wer über ein gültiges Erkennungszeichen verfügt und es gut sichtbar am Fahrzeug angebracht hat", heißt es aus dem Forstinspektorat Sterzing. Wer die Straße ohne Genehmigung befährt, muss mit einer Mindeststrafe in Höhe von 112,50 Euro rechnen.

chr