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Verbot bienengefährdender Pflanzenschutzmittel bis 750 Meter

(LPA) Schritt für Schritt wird das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, ausgeweitet. Ab kommendem Freitag, 11. April, gilt das Verbot für alle Obstbaulagen bis 750 Meter Meereshöhe.

Das Verbot, für Bienen gefährliche Pflanzenschutzmittel während der Zeit der Obstblüte auszubringen, geht auf ein Landesgesetz aus dem Jahr 1981 zurück. Jahr für Jahr wird auf dessen Grundlage eine aktualisierte Liste der vom Verbot betroffenen Wirkstoffe erstellt und - je nach Witterungsverlauf und Meereshöhe - die Dauer des Verbots festgeschrieben.

Seit vergangenem Samstag, 5. April, gilt das Verbot für alle Anlagen bis zu einer Meereshöhe von 500 Metern, ab kommendem Freitag, 11. April, greift das Verbot auch in Lagen zwischen 500 und 750 Metern. Vom Verbot betroffen sind alle Mittel, die auf einem der folgenden Wirkstoffe basieren: Abamectin, a-Cypermethrin, Bifenthrin, Carbaryl, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Diazinon, Dichlobenil, Dichlorphos, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Etofenprox,  Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda cyhalothrin, Malathion, Methiocarb, Methomyl, Milbemectin, Oxydemeton-methyl, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron.

Bereits Anfang April sind die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft getreten, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. So dürfen bis 15. Juni keine Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere gebracht werden. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr