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Verbot bienengefährdender Pflanzenschutzmittel wird ausgeweitet

(LPA) Ab kommendem Samstag, 5. April, gilt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstbaulagen bis 500 Meter Meereshöhe. Bis dahin sind vom Verbot nur die Anlagen der Sorte "Cripps Pink" betroffen.

Das Verbot, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel während der Zeit der Obstblüte auszubringen, geht auf ein Landesgesetz aus dem Jahr 1981 zurück. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass Jahr für Jahr eine aktualisierte Liste der vom Verbot betroffenen Wirkstoffe erstellt und - je nach Witterungsverlauf und Meereshöhe - die Dauer des Verbots festgeschrieben wird.

Demnach ist seit heute, 1. April, das Ausbringen der betroffenen Pflanzenschutzmittel in Anlagen der Apfelsorte "Cripps Pink" verboten, ab Samstag, 5. April, gilt das Verbot für alle Anlagen bis zu einer Meereshöhe von 500 Metern. Vom Verbot betroffen sind alle Mittel, die auf einem der folgenden Wirkstoffe basieren: Abamectin, a-Cypermethrin, Bifenthrin, Carbaryl, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Diazinon, Dichlobenil, Dichlorphos, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Etofenprox,  Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda cyhalothrin, Malathion, Methiocarb, Methomyl, Milbemectin, Oxydemeton-methyl, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Triflumuron.

Bereits heute, 1. April, sind auch die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft getreten, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. So dürfen bis 15. Juni keine Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere gebracht werden. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr