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Umweltagenturdirektor Minach zum Lärmschutz und zum Verkehr auf der Brennerachse

LPA - Wie es um den Lärmschutz in Südtirol bestellt ist, beschreibt Umweltagenturdirektor Luigi Minach vor dem Hintergrund mehrerer Veranstaltung und Medienberichten zum Thema in einer Stellungnahme. In Südtirol würde alle Vorschriften zum Lärmschutz befolgt, betont der Umweltagenturdirektor. Für die Lösung der Verkehrsproblematik entlang der Brennerachse sollte vorerst ein technischer Tisch eingerichtet werden, so Minach.

Auch die Landesumweltagentur teilt laut Minach die Aussagen, dass Lärm das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden negativ beeinflussen und zu Schlafstörungen und Reaktionen des Nerven- und Herzkreislaufsystems führen könne.

„Natürlich gelten auch in Südtirol die neuen EU-Bestimmungen zum Lärmschutz an Straße, Schiene usw. und damit ist der Verkehr als Lärmquelle Nr. 1 gesetzlich gut und aktuell geregelt. Wie von der EU vorgeschrieben gelten auch in Südtirol entlang von bestehenden Strassen und Schienen ein Tagesgrenzwert von 70 Dezibel und ein Nachtgrenzwert von 60 Dezibel nach 100 Metern beidseitig zur Strasse oder Schiene“, stellt Minach klar.  

Den Verkehrslärm betreffend sehen die EU Bestimmungen und damit auch die Bestimmungen in Südtirol vor, dass die Betreiber der Verkehrsinfrastrukturen bis zum Juni 2007 ein Lärmkataster und bis zum Juni 2008 einen Aktionsplan ausarbeitet. „Im Aktionsplan werden die Zonen mit hoher Lärmbelastung der Dringlichkeit nach aufgelistet und Zeiten, Kriterien und Kosten für die machbaren Lärmschutzmaßnahmen definiert“, erklärt der Umweltagenturdirektor. Die Landesumweltagentur hat, in Zusammenarbeit mit den Landesabteilungen Tiefbau und Straßendienst dieses Lärmkataster termingerecht für alle wichtigen Hauptverkehrsstraßen erstellt und wird laut Minach wie von der EU verlangt bis zum Juni 2008 auch den entsprechenden Aktionsplan abschließen. Auch die Brennerautobahn AG habe die Auflagen der EU-Bestimmungen in Absprache mit der Landesverwaltung bereits erfüllt, so Minach.

„Was noch fehlt ist das Lärmkataster entlang der Eisenbahn, dieses muss aber laut Gesetz von der Betreibergesellschaft RFI (Rete Ferroviaria Italiana) erstellt werden und die Landesumweltagentur hat schon mehrmals auf Fertigstellung gedrängt“, erläutert der Umweltagenturdirektor. Gerade vor zwei Wochen wurde in Leifers bereits mit dem Bau von etwa acht Kilometer langen Lärmschutzwänden begonnen. Die Lärmschutzwände entlang der Eisenbahn werden im Zuge eines 12 Millionen Euo teuren Pilotprojektes verwirklicht, bei dem das Land Südtirol 20 Prozent und die RFI 80 Prozent der Kosten übernehmen. Von den Schutzwänden profitieren die Gemeinden Kurtinig, Leiders, Klausen, Brixen, Franzensfeste, Wiesen/Pfitsch und Brenner.

Laut Minach werden Lärmmessungen von der Landesumweltagentur im Rahmen des Möglichen regelmäßig und in großer Anzahl an Straße, Autobahn und Schiene durchgeführt. „Der diesbezügliche Lärm kann aber auch auf Grund von Modellsimulationen bewertet werden, sodass man auf jeden Fall sagen kann, dass die Situation entlang der Verkehrsachsen sehr gut erhoben ist. Unerfreulich dabei ist, dass die Messungen bestätigen, dass vor allem entlang der Schiene in mehreren Fällen die Grenzwerte in der Nacht überschritten werden“, berichtet der Umweltagenturdirektor. 

Für den Bereich Bauakustik gilt bereits seit zehn Jahren eine staatliche Regelung, welche die akustischen Eigenschaften von Außenwänden, Fenstern, Trennwänden und Decken in Gebäuden festlegt. Damit hat der Käufer von Wohnungen und Häusern eine rechtliche Absicherung im Falle von schalltechnisch schlecht gebauten Gebäuden. „Im Rahmen der bereits eingeleiteten Überarbeitung des Lärmgesetzes können hier die Regelungen an den Bedingungen in Südtirol besser angepasst werden“, meint Minach.

Das Landesgesetz Nr. 66 von 1978 regelt laut Minach allein den Umgebungslärm, d.h. es legt Lärmgrenzwerte für fixe Anlagen und Betriebe fest, die in bestimmten Zonen gelten und gibt zeitliche Einschränkungen für Baustellen und sonstige lärmintensive Tätigkeiten vor. „Das Landesgesetz ist vom Ansatz her immer noch gut anwendbar und garantiert den Bürgern einen ausreichenden Schutz. Beispielsweise für Wohnzonen sind unsere Grenzwerte sogar strenger als bestimmte staatlichen Vorgaben z.B. gilt für jede Wohnzone Südtirol maximal 45 Dezibel bei Nacht und maximal 60 Dezibel bei Tag“, sagt Minach. Bei den staatlichen Vorgaben liegt der höchste zulässige Wert nachts bei 55 Dezibel und tagsüber bei 65 Dezibel.

„Es fehlt allerdings, und hier gilt es zu verbessern, der Ansatz der Lärmvorsorge im Sinne einer vorherigen Genehmigung bei der Planung der Errichtung von Lärmintensiven Anlagen und Tätigkeiten“, meint der Umweltagenturdirektor. Weiters sehen die staatlichen und EU-Bestimmungen vor, dass die jeweiligen Gemeinden Ihr Gemeindegebiet in Lärmzonen einteilen und bei Bedarf Sanierungspläne ausarbeiten. „Um dem Rechnung zu tragen werden in Kürze die Durchführungsbestimmung zum bestehenden Gesetz abgeändert. Mittelfristig soll auch das Lärmgesetz neu geschrieben werden“, kündigt Minach an.

Wie Minach erklärt, wurden auch 2007 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid entlang der Autobahn deutlich überschritten. "Aus diesem Grund sind Maßnahmen notwendig, ich begüße deshalb den Vorschlag von Silvano Grisenti einen Runden Tisch zu bilden um gemeinsam nach Lösungen für die Verkehrsproblematik entlang der Brennerachse zu suchen", sagt Minach. In einem ersten Schritt sollte es sich mehr um einen technischen Tisch handeln, der mögliche Maßnahmen ausarbeitet und ihre Wirksamkeit abschätzt und in der Folge um einen politischen Tisch, bei dem über die Vorschläge verhandelt wird, meint Umweltagenturdirektor Minach. Auf jeden Fall sollte es laut Minach eine intensive Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Brenner Korridor Plattform geben, in der alle fünf Länder zwischen München und Verona vertreten sind.

SAN