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I. Landschaftsschutzkommission: Grünes Licht für Landschaftspläne

(LPA) Sechs völlig überarbeiteten Landschaftsplänen hat die I. Landschaftsschutzkommission gestern (19. Dezember) grünes Licht gegeben. Das Besondere daran: "Es war der Tag der Einstimmigkeit, alle sechs Pläne sind ohne Gegenstimme gutgeheißen worden", so der Vorsitzende der Kommission, Roland Dellagiacoma. Er wertet dies als Indiz dafür, dass die Bedeutung der Pläne anerkannt werde.

Die gänzliche Überarbeitung der Pläne steht nach 20 Jahren auf dem Programm und all die Landschaftspläne, die gestern zur Diskussion standen, sind demnach solche zweiter oder gar dritter Generation. "Das Bemerkenswerte ist, dass die Akzeptanz gegenüber den Landschaftsplänen offensichtlich in den allermeisten Gemeinden enorm gestiegen ist", so Dellagiacoma. Dies zeigt sich auch daran, dass in allen Plänen, die gestern gutgeheißen worden sind, die Bannzonen, also jene Zonen mit einem strikten oberirdischen Bauverbot, wesentlich erweitert worden sind. "Es gibt mittlerweile Gemeinden, in denen drei Viertel des landwirtschaftlichen Grüns zur Bannzone erklärt worden sind", so der Vorsitzende der I. Landschaftsschutzkommission.

Die erste Gemeinde, die eine Bannzone mit einem absoluten Bauverbot ausgewiesen hat, ja die erste Gemeinde mit einem eigenen Landschaftsplan überhaupt, war Kurtatsch. Die völlig überarbeitete Versione dieses "Ur-Plans" stand gestern auf der Tagesordnung der Kommission und wurde von dieser einstimmig gutgeheißen. Die Besonderheit liegt, neben der Ausweisung neuer Bannzonen, in einer Festschreibung der Bedeutung der Rebflächen für das Landschaftsbild. "Kurtatsch ist damit neben Bozen mit dem Magdalena-Hügel die einzige Gemeinde, die Gebiete ausgewiesen hat, in denen die Rebflächen erhalten werden müssen, weil sie landschaftsprägend sind", so Dellagiacoma.

Ebenfalls gutgeheißen wurde der neue Landschaftsplan der Gemeinde Deutschnofen. Dort wurden sechs Bannzonen ausgewiesen, und zwar das Umfeld der Kirchen von Deutschnofen, St. Helena und St. Florian, die Bichlwiesen, der Wallfahrtsort Weißenstein sowie die Wiesen unter dem Hillbrand-Hof. Dazu kommen das Landschaftsschutzgebiet "Laabberg" und nicht weniger als acht Biotope. Bemerkenswert ist, dass man in Deutschnofen einen Schritt über das allgemeine Verbot neuer Stacheldrahtzäune hinaus geht. "In dieser Gemeinde müssen alle bestehenden Stacheldrahtzäune gemeldet werden, damit diese abgebaut werden können", erklärt Dellagiacoma.

Grünes Licht von der I. Landschaftsschutzkommission gab's gestern auch für den neuen Landschaftsplan der Gemeinde Altrei. Landschaftlich zeichne sich diese Gemeinde durch die kleinteilige Kulturlandschaft und zahlreiche Hecken aus. "Zu schaffen macht hier allerdings das Problem der Extensivierung, nachdem einige Bauern die Bewirtschaftung von Flächen einstellen, die dann verbuschen", so der Vorsitzende der Landschaftsschutzkommission. Aus dem Landschaftsplan hervor sticht die Ausweisung zweier Eichenhaine im Gebiet "Oachleit" und unterhalb von Guggal als Naturdenkmäler. "Damit wurde auch wieder die vermutlich älteste Eiche des Landes unter Schutz gestellt", so Dellagiacoma.

Ähnliches wie für Altrei gilt auch für die Gemeinde Truden, deren Landschaftsplan gestern ebenfalls gutgeheißen worden ist. Auch hier dominiert die kleinteilige Kulturlandschaft, zudem zeichnet sich Truden durch einen geschlossenen Ortskern und durch eine nahezu fehlende Besiedelung der freien Landschaft aus. "Mit dem Landschaftsplan erfassen wir die Gebiete im Umfeld der Siedlungen und Landwirtschaftsflächen, also genau jenes runde Viertel des Gemeindesgebiets, das nicht im Naturpark Trudner Horn liegt und damit ohnehin bereits einen besonderen Schutz genießt", erklärt der Vorsitzende der I. Landschaftsschutzkommission.

Mit dem Landschaftsplan der Gemeinde Barbian stand gestern zudem eine landschaftlich sehr abwechslungsreiche Gemeinde auf der Tagesordnung der I. Landschaftsschutzkommission. "Die Gemeinde erstreckt sich von Kollmann in der Talsohle bis hinauf zum Rittner Horn und umfasst damit die unterschiedlichsten Ausprägungen von Natur- und Kulturlandschaft", so Dellagiacoma. Im neuen Landschatsplan der Gemeinde finden sich die beiden Landschaftsschutzgebiete Bad Dreikirchen und Horn, dazu das auf rund 2100 Metern gelegene Biotop Merlbodenmoos. Auch eine Reihe von Naturdenkmälern wurden ausgewiesen, darunter die Barbianer Wasserfälle oder der Kastanienhain Gschnoan.

Als letzter gänzlich überarbeiteter Landschaftsplan wurde gestern jener von Percha genehmigt. Darin werden neben neuen Bannzonen auch die ursprünglichen wieder ausgewiesen. Dies auch, weil sie sich als erfolgreich erwiesen haben: Trotz reger Bautätigkeit in und um Percha sind die markanten Grünbereiche nach wie vor großteils unverbaut geblieben. So finden sich im neuen Plan sechs Bannzonen, darunter etwa die Wiesenterrasse zwischen Percha und Unterwielenbach oder der Hangrücken zwischen Litschbach und Nasen. Dazu wurde die Rienzau als Biotop ausgewiesen.

Ein bis dato strittiges Thema hat die I. Landschaftsschutzkommission zudem gestern einvernehmlich gelöst. Es handelt sich um die Neuabgrenzung des Biotops Schgumser Möser im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots "Badl" in Tschengls in der Gemeinde Laas. Schutzverbände und Gemeinde haben hier einen Kompromiss gefunden und ein größeres Biotop ausgewiesen als vorgesehen.

Die Gemeinde Villnöss war in der gestrigen Sitzung der I. Landschaftsschutzkommission mit dem Antrag vertreten, den beliebten Adolf-Munkel-Weg im Naturpark Puez-Geisler für Mountainbiker zu sperren. "Wir haben diesen Antrag gutgeheißen, weil es hier immer wieder zu Konflikten zwischen Wanderern und Bikern kommt und der Weg zudem so schmal ist, dass das ständig notwendige Ausweichen mitunter beträchtliche Trittschäden verursacht", erklärt dazu der Kommissionsvorsitzende Dellagiacoma. Der Munkel-Weg ist damit der zweite nach jenem rund um die Drei Zinnen, der für Mountainbiker gesperrt wird.

Zu guter Letzt hatte die I. Landschaftsschutzkommission über eine Änderung des Dekrets des Naturparks Schlern-Rosengarten zu befinden. Auf Antrag der Gemeinden Kastelruth, Völs und Tiers soll im Naturpark wieder das Errichten von Ställen erlaubt werden. "Allerdings sind weitreichende Einschränkungen vorgesehen", so Dellagiacoma. So dürfen Ställe nur errichtet werden, wenn jemand über 15 Stück Vieh verfügt und diese auf 900 Weidetage kommen.

chr