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Seiser Alm: Nur Teilerweiterung von Hotelbetrieben genehmigt

LPA - Die Seiser Alm stand im Mittelpunkt der letzten Sitzung der 1. Landschaftsschutzkommission. Die Kommission verwarf viele der von der Gemeinde Kastelruth eingereichten Projekte und gab klare Anweisungen, um eine Verbauung der Alm in Zukunft zu verhindern. Erweiterungen von Hotelbetrieben werden nur in beschränktem Maße und nur für qualitative Verbesserungen zugelassen. Genehmigt wurde der Bau von drei großen unterirdischen Sammelgaragen für alle Hotelbetriebe.

Drei Viertel der Betriebe auf der Seiser Alm haben schon von der Möglichkeit zu erweitern, Gebrauch gemacht. Für die verbleibenden 25 % beschränkte die 1. Landschaftsschutzkommission den Ausbau auf maximal 50 % der bestehenden Kubatur.

Für den Vorsitzenden der Kommission, Roland Dellagiacoma, wurde mit dieser Entscheidung ein guter Kompromiss erreicht. "Wir sind mit dieser Entscheidung sowohl den Forderungen der Almschützer als auch dem Anliegen der  Gemeinde, die Wirtschaft zu fördern, gerecht geworden." Abgelehnt wurde auch der Bau neuer Hoteltiefgaragen. Drei Anlagen in Kompatsch, beim Gasthof Ritsch und in Saltria sollen in Zukunft als Sammelgaragen dienen. Die Hotels müssen für einen Shuttleservice mit ökologischen Minibussen  sorgen. Für das Personal darf nur dann ein kleiner Parkplatz am Hotel angelegt werden, wenn die Entfernung zur Sammelgarage mehr als einen Kilometer beträgt.

Gebäude, die seit mehr als drei Jahren unbenutzt, bzw. unbewohnt sind, müssen innerhalb von zwei Jahren innerhalb der bestehenden Kubatur saniert werden, ansonsten wird der Abriss verfügt. Die Landschaftsschutzkommission hat zudem das von der Gemeinde vorgeschlagene Zeitfenster ausgedehnt. "In Zukunft", so Dellagiacoma, "gilt mit ganz wenigen Ausnahmen zwischen 9 und 17 Uhr ein absolutes Fahrverbot auf der Seiser Alm." Diese Entscheidung erleichtere nicht nur die Kontrollen, sondern komme auch dem Ruf der Seiser Alm als Wanderparadies zugute. Im Einverständnis mit der Gemeinde wurden Asphaltierungsarbeiten, die Anschaffung von alternativbetriebenen Autobussen, die unterirdische Verlegung von Stromkabeln und die Durchführung von Sensibilsierungsmaßnahmen genehmigt.

Einstimmig angenommen wurde hingegen der neue Gebietsplan der Gemeinde Lajen. Im Vergleich zum vorherigen Landschaftsplan von 1986 wurden die Anzahl der Naturdenkmäler und die geschützten Zonen erhöht. "Damit gehören 16 % des landwirtschaftlichen Grüns der Kategorie geschützte Zone an", unterstreicht Dellagiacoma. "Ein hoher Prozentsatz, der die Landschaft aufwertet und der Verbauung einen Riegel vorschiebt." 

Abgelehnt wurde am Ende der über dreistündigen Sitzung ein Projekt der Gemeinde Villanders, die eine Strecke von einem Kilometer Länge auf die Villanderer Alm asphaltieren wollte. Als Alternative schlug die Kommission vor, einen betonierten Fahrweg für autorisierte Fahrzeuge und einen eigenen Wanderweg anzulegen.

nd