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Steuerbefreiung für Partikelfilter: Streichungen in der Filterliste

LPA - Verschiedene Partikelfilter der deutschen Firma GAT verfügen nicht über einen Wirkungsgrad von 30 Prozent. Die Landesumweltagentur hat diese Partikelminderungssysteme daher aus der Liste der Filter gestrichen, deren Einbau eine Steuerbefreiung mit sich bringt.

Die Entscheidung der Landesumweltagentur stützt sich auf die Mitteilung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, nach der sieben Modelle von Partikelfilter der Firma GAT nicht den gestellten Anforderungen eines Mindestwirkungsgrades von 30 Prozent entsprechen. Die Landesumweltagentur rät bis auf weiteres von der Montage dieser Filter ab und hat nähere Untersuchungen in die Wege geleitet.  

jw

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