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LR Laimer stellt Steuererleichterung bei Energiesparmaßnahmen vor

(LPA) Ein ganzes Paket an Steuererleichterungen hat der Staat geschnürt, um die Bürger dazu zu bewegen, Energie zu sparen oder auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen. Umwelt- und Energielandesrat Michl Laimer hat die Maßnahmen heute (16. Oktober) vorgestellt und noch einmal dazu aufgerufen, diese Chance auf einen Umstieg zu nutzen - zum Wohle von Umwelt und Brieftasche.

LR Laimer hat heute die Einsparungsmöglichkeiten mit Siegfried Mayr (Direktor des Landesamts für Energieeinsparung) und KlimaHaus-Agenturchef Norbert Lantschner vorgestellt (Foto: LPA/Pertl)

Im Haushaltsgesetz hatte die römische Regierung die Möglichkeit festgeschrieben, dass zur Steigerung der Energieeffizienz bestehender Bauten bis zu 55 Prozent der Investitionen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können. Die Palette der geförderten Arbeiten reicht von energetischen Gesamtsanierungen über Isolierungen von Außenmauern und die Installation von Solaranlagen zur Produktion von Warmwasser (keine Photovoltaikanlagen) bis hin zum Austausch von Heizanlagen oder Fenstern.

Mehr noch: "Der Staat hat diese Abschreibungsmöglichkeit nun auch auf die Kosten für den Anschluss an ein Fernwärmenetz ausgeweitet", so Landesrat Laimer heute. Und das bestehende Paket der Förderungen soll zudem zeitlich verlängert werden. "Die Regierung plant eine Ausweitung auf insgesamt drei Jahre, die entsprechende Regelung muss allerdings noch erlassen werden", so Laimer.

Für all diejenigen, die sich schnell für eine solche Maßnahme entscheiden, ist noch ein weiterer finanzieller Vorteil drin: "In diesem Jahr kann man die Abschreibungsmöglichkeiten mit den vom Land gewährten Beiträgen kumulieren", erklärt der Landesrat. Ab dem kommenden Jahr wird dies nicht mehr möglich sein. Dann muss, wer in den Genuss der steuerlichen Absetzung kommt, auf den Landesbeitrag verzichten.

Laimer weist zudem darauf hin, dass das Prozedere bei Staat und Land unterschiedlich sei. "Während man beim Land vor Beginn der Arbeiten ansuchen muss, verlangt der Staat ein Ansuchen bis 60 Tage nach Ende der Arbeiten", so der Landesrat. Für weitere Informationen und den nötigen Energieausweis steht die KlimaHaus-Agentur zur Verfügung und auch im Landesamt für Energieeinsparung gibt's die notwendigen Informationen (Tel. 0471 414720, E-Mail: energieeinsparung@provinz.bz.it).

chr