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Wassernutzungsplan: LR Laimer weist Kritik zurück

LPA - In Bezug auf den Wassernutzungsplan stellt Umweltlandesrat Michl Laimer klar, dass dieser derzeit noch in der Ausarbeitungsphase sei. „Erst nachdem das endgültige Konzept steht, wird der Plan der vorgeschriebenen Umweltprüfung unterzogen“, erklärt Laimer und weist die Kritiken der „Grünen“ an der Vorgehensweise des Landes in Sachen Wassernutzungsplan zurück.

Wie Umweltlandesrat Laimer erklärt, werde der Wassernutzungsplan der vorgeschriebenen Umweltprüfung unterzogen, wenn die Zeit dazu reif sei. Derzeit werde noch gemeinsam mit den Gemeinden am Plan gefeilt, erklärt der Landesrat. „Um die Bürger im Detail über den Wassernutzungsplan zu informieren, starten wir ab 25. September mit Informationsveranstaltungen“, unterstreicht Laimer. Eine erste solche Veranstaltung wird für die betroffenen Organisationen im Palais Widmann in Bozen organisiert.

Was die Wassernutzung anbelangt, betont der Umweltlandesrat, dass in der Rangordnung die Landwirtschaft vor den E-Werken rangiere. „Zuerst kommt das Trinkwasser, dann die Landwirtschaft und dann erst die industrielle Nutzung“, sagt Laimer. Außerdem seien strengere Grenzwerte für die Restwassermengen vorgesehen und es gibt ein Stopp für neue E-Werke.

Bei den großen Wasserläufen gibt es laut Laimer im Passeiertal zwischen St. Leonhard in Passeier und Meran keine Nutzung zur Stromerzeugung. Dasselbe gilt für die Etsch vom Zusammenfluss mit der Passer bis Salurn, für den Eisack zwischen Sterzing und dem Zusammenfluss mit dem Maulser Bach und von Kardaun bis zum Zusammenfluss mit der Etsch sowie für die Ahr von Sand in Taufers bis St. Georgen.

Die Kriterien für die Vergabe der Konzessionen für die großen E-Werke (Enel und Edison) seien im Umweltplan vorgeschrieben, sagt Laimer.

„Im Fall von Kastelbell sind die Investitionen von 31 Millionen Euro ausschließlich  für Umweltmaßnahmen vorgesehen“, unterstreicht der Landesrat. „Die Regelung in diesem Bereich ist klar“, sagt Laimer. Wie im Umweltplan vorgesehen, sei es Sache der Gemeinden solche Maßnahmen auszuarbeiten und Sache des Landes diese zu genehmigen. Die Edison müsse sich an den damit verbundenen Kosten beteiligen.

SAN