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Apfeltriebsucht muss gemeldet werden

LPA - Alle Eigentümer oder Bewirtschafter von Obstanlagen müssen heuer an Apfeltriebsucht erkrankte Bäume innerhalb 15. November beim Landesamt für Obst- und Weinbau melden.

Das von der Landesregierung am 13. November 2006 beschlossene Programm zur Bekämpfung der Apfeltriebsucht sieht vor, dass an Apfeltriebsucht erkrankte Bäume ehestens und jedenfalls vor Beginn der nächsten Vegetationsperiode gerodet werden müssen. Es ist zudem Pflicht, erkrankte Bäume zu melden.

Demnach sind alle Eigentümer oder Bewirtschafter von Obstanlagen verpflichtet dem Landesamt für Obst- und Weinbau ihre heuer erkrankten Bäume zu melden, und zwar innerhalb 15. November 2007. Für die Meldung gibt es eigene Vordrucke. Natürlich müssenmüssen die erkrankten Bäume vor der Meldung gezählt werden.

Die Meldung kann von den Mitgliedern der Genossenschaften am Sitz der jeweiligen Obstgenossenschaften vorgenommen werden. Zudem liegen Vordrucke beim Amt für Obst- und Weinbau in Bozen und bei den jeweiligen Bezirksämtern der Abteilung Landwirtschaft auf, wo auch die ausgefüllten Meldebögen abgegeben werden können. Darüber hinaus sind die Vordrucke beim Südtiroler Bauernbund, dem Bauernverband (Coltivatori Diretti) und dem Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau erhältlich.

Das Programm und der Meldebogen können auch im Internet unter http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/form/form_details_D.asp?form_id=26621 abgerufen werden.

SAN