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LR Laimer: "Wer KlimaHaus baut, wird zusätzlich belohnt"

(LPA) Ein Kubaturbonus für Dämmungsarbeiten beim Bau von neuen Gebäuden, neue Bestimmungen für Stiegenhäuser und Wintergärten sowie wesentliche Anreize zum energetischen Sanieren von Altbauten: Dies sind die wichtigsten Inhalte der heute (30. Juli) von der Landesregierung auf Antrag von Landesrat Michl Laimer genehmigten Durchführungsverordnung zum neuen Landesraumordnungsgesetz.

"Mit dieser Regelung setzen wir einen Meilenstein in der Förderung von aktiven Klimaschutzmaßnahmen", so Laimers Fazit, das auch von Norbert Lantschner, Direktor der KlimaHaus-Agentur, geteilt wird. Die wichtigste Neuerung betrifft den Kubaturbonus, der künftig auch bei KlimaHaus-B-Neubauten zum Tragen kommt. So wird beim KlimaHaus A nur eine gedämmte Außenhülle von 30 Zentimeter zur Kubatur gerechnet, beim KlimaHaus B sind es 40 Zentimeter.

Bei Altbauten kann eine Wärmedämmung an der Außenfassade angebracht werden, ohne dass es zu einer Gebäude- bzw. Grenzabstandsverletzung kommt, sofern das Gebäude vor dem 12. Jänner 2005 errichtet worden ist, vor jenem Datum also zu dem der KlimaHaus-C-Standard für Neubauten vorgeschrieben worden ist. Auch dürfen nun Wintergärten für Wohngebäude errichtet werden, die vor dem selben Stichtag - und nicht wie bisher vor 1994 - errichtet worden sind. Der Bau von Wintergärten beansprucht keine zusätzliche Kubatur, sondern wird als Maßnahme im Sinne der Energieeinsparung gesehen.

Neu ist auch, dass Stiegenaufgänge nicht mehr im Freien errichtet werden dürfen bzw. nur noch über ein Stockwerk. Als Gegenleistung für das hausinterne Stiegenhaus hat die Landesregierung nun festgelegt, dass bei einem KlimaHaus A zusätzliche zehn Prozent der Gesamtkubatur gebaut werden können; beim KlimaHaus B beträgt dieser Anteil fünf Prozent.

Wer bei seinem Altbau das im Freien befindliche Stiegenhaus schließen und damit einen Beitrag zum Energiesparen leisten will, soll – so empfiehlt die Landesregierung den Gemeinden – das gesamte Haus durch gezielte Dämmungsmaßnahmen auf den Mindestenergiestandard eines KlimaHauses C bringen.

"Die Landesregierung nimmt mit diesen Maßnahmen zur Energieeffizienz erneut eine Vorreiterrolle im gesamtstaatlichen Vergleich ein, was aktive Klimapolitik betrifft", so Laimer. "Wir reden nicht nur über Klimaschutz, wir handeln auch konkret."

chr