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LR Laimer erklärt neues Raumordnungsgesetz und Städteplanung am Beispiel Bozen

LPA - Das neue Landesraumordnungsgesetz und seine städteplanerische Verankerung am Beispiel von Bozen hat Urbanistiklandesrat Michl Laimer heute, 25. Juli 2007, auf der Dachterrasse des Ex-Post-Gebäudes, in der Landeshauptstadt erklärt. „Über das neue Raumordnungsgesetz ist nun eine nachhaltige Gestaltung großer Areale möglich, indem ein Gesamtkonzept für diese entworfen wird“, betonte Laimer.

LR Laimer, Stadtrat Bassetti und Ruamordnungsabteilungsdirektor Aschbacher erklären das neue Landesraumordnungsgesetz mit Blick auf die Städteplanung

Am 1. August tritt das neue Landesraumordnungsgesetz in Kraft. Es eröffnet laut Laimer neue planerische Maßnahmen insbesondere für die Städte. „Für Flächen ab einer Größe von mindestens zwei Hektar innerhalb des bebauten Ortskernes kann eine städtebauliche Umstrukturierung gemacht werden d.h. es können gemischte Nutzungen im Rahmen einer Gesamtplanung festgelegt werden“, erläuterte der Urbanistiklandesrat. Auf diese Weise könne etwa ein ganzes Stadtviertel was Wohnungen, Geschäfte, öffentliche Einrichtungen usw. anbelange neu gestaltet werden, erläuterte Laimer. Bisher war dies nicht möglich. Die Verteilung der Nutzungen erfolge über einen eigenen Plan, erklärte der Direktor der Landesabteilung Raumordnung Anton Aschbacher. Die Rechte der ursprünglichen Grundbesitzer werden laut Aschbacher im Rahmen eines städtebaulichen Ausgleichs (perequazione urbanistica) gewahrt. Im Einvernehmen zwischen den Grundbesitzern und den öffentlichen Körperschaften könnten so langfristige städtebauliche Ziele realisiert werden, sagte Aschbacher.

Besonders interessant sei die Neuerung für die nachhaltige Entwicklung von Bozen und Meran, meinte der Landesrat. Die Möglichkeit der städtebaulichen Umstrukturierung sei zudem für die Bahnhofsflächen und ehemaligen Militärareale wichtig. Laimer verwies in diesem Zusammenhang auf das Bozner Bahnhofsareal, das aufgrund eines umfassenden Projekts im Zeitraum von mehreren Jahrzehnten neu geordnet werden soll. Wie der Bozner Urbanistikstadtrat Silvano Bassetti unterstrich, könnte beispielsweise beim Bahnhofsareal, das eine Fläche von rund 25 Hektar einnehme, 17 Hektar einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Eine eigene Gesellschaft, die zu gleichen Teilen aus Landes- und Gemeindeverantwortlichen besteht und in der auch Vertreter der italienischen Eisenbahngesellschaft RFI sitzen, befasst sich mit der Neudefinierung des Bozner Bahnhofsareals. Auf dem Areal soll durch eine hohe Baudichte ein Bauvolumen von rund einer Million Kubikmeter Platz finden, kündigte Bassetti an. Dadurch könnten nicht nur Erweiterungen am Stadtrand im Ausmaß von 50 Hektar, sondern auch erhebliche Kosten für die Infrastrukturen eingespart werden, so der Bozner Urbanistikstadtrat. Der Bahnhof biete also mit den Flächen die beim Bozner Bahnhof durch die Neuordnung der Bahninfrastrukturen frei werden eine Kubatrureserve für eine harmonische Entwicklung der Landeshauptstadt, sagte Bassetti. Er war selbst bei der Ausarbeitung des Artikels 55 bis, der die städtebauliche Umstrukturierung betrifft, beteiligt.

 

SAN