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Strategische Umweltprüfung: Experten tauschen sich in Bozen aus

(LPA) Neben der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gibt's in Zukunft ein weiteres Prüfungsinstrument: die Strategische Umweltprüfung (SUP). Ihr Einsatz im Rahmen der Bewertung von Bauleitplänen war heute Gegenstand einer Tagung am Amtssitz von Umwelt- und Raumordnungslandesrat Michl Laimer in Bozen.

Neues Instrument erklärt: Ressortdirektor Huber, Anton Aschbacher, Direktor der Landesabteilung Raumordnung, und LR Laimer (Foto: LPA/Pertl)

Mit Inkrafttreten des neuen Landesraumordnungsgesetzes, wird die SUP zum Standardinstrument, wenn es um die Bewertung und die Verabschiedung von Gemeindebauleitplänen geht. Eine wichtige Neuerung, mit der in Südtirol eine EU-Vorgabe aus dem Jahr 2001 umgesetzt wird. Um die Verantwortlichen der Gemeinden auf diese Neuerung vorzubereiten, hat das Ressort von Landesrat Laimer mit dem staatlichen Raumordnungsinstitut (INU) eine Tagung veranstaltet, auf der sich - vor zahlreichen Zuhörern - Experten auch aus anderen Regionen und Ländern über ihre Erfahrungen mit der SUP ausgetauscht haben.

"Die Strategische Umweltprüfung wird alle Projekte einer bestimmten Bedeutung begleiten, die in die Bauleitpläne eingetragen werden sollen", erklärte heute Ressortdirektor Walter Huber. "So können wir bereits in dieser frühen Phase bestimmte Umweltaspekte berücksichtigen, denen ansonsten vielleicht nicht immer das notwendige Gewicht beigemessen wird", so Huber, der als Beispiel etwa die Einhaltung der Mindestabstände zu Wasserläufen oder besonders geschützten Lebensräumen nannte.

"Sicher gehen mit der SUP neue Pflichten einher, sie bietet aber auch eine Reihe neuer Chancen", unterstrich heute Landesrat Laimer in seiner Eröffnungsrede zur Tagung. "Wenn wir nämlich dem Umweltaspekt bereits in der Planungsphase genügend Aufmerksamkeit verschaffen, dann gewinnt die Planung auch an Qualität, vor allem was deren Nachhaltigkeit betrifft", so Laimer. Dazu komme die Möglichkeit, konkret Geld zu sparen, wenn ständige Anpassungen in der Bauausführung aufgrund der minutiösen Planung entfallen.

Neben den Bauleitplanänderungen wird die SUP auch die Genehmigung aller Fachpläne begleiten, etwa den Skipistenplan oder jenen der Steinbrüche und Torfstiche.

chr