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Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel: Verbot ab Sonntag gänzlich aufgehoben

(LPA) Schritt für Schritt, Höhenlage um Höhenlage ist in den vergangenen Tagen das Verbot, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel in Obstanlagen auszubringen, aufgehoben worden. Am kommenden Sonntag, 29. April, 24.00 Uhr, folgt die Aufhebung des Verbots auch für Anlagen über 750 Metern Meereshöhe.

Das von der Landesabteilung Landwirtschaft verhängte Verbot gilt zum Schutz der Bienen zur Zeit der Obstblüte. Nachdem diese nun auch in den höheren Lagen zu Ende geht, wird das Verbot am Sonntag auch für die letzte Höhenstufe, also für Obstanlagen über 750 Metern Meereshöhe zurückgenommen. Damit ist das Verbot für dieses Jahr gänzlich aufgehoben.

chr