News & Events

Gebietsplan Seiser Alm: Bauordnung und Verkehrsregelung

(LPA) Zwei Stunden lang und damit "so lang wie noch nie" (Kommissionsvorsitzender Roland Dellagiacoma) hat sich die I. Landschaftsschutzkommission gestern (18. April) mit dem Gebietsplan für die Seiser Alm auseinandergesetzt. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Verkehrsregelung und die Bauordnung auf der Alm.

Es sei, so Dellagiacoma, eine zwar sehr lange aber durchaus konstruktive Sitzung gewesen. Dabei habe man die Positionen der Landesabteilung Natur und Landschaft genauso durchleuchtet wie jene der Gemeinde, die durch Bürgermeister Hartmann Reichhalter vertreten war. Geeinigt hat man sich schließlich auf einige wesentliche Änderungen, etwa was die Bautätigkeit auf der Seiser Alm betrifft.

Wesentlicher Punkt dabei ist das Einschalten einer "Nachdenkpause" (Dellagiacoma), die bis 31. Dezember dieses Jahres dauern wird. "Bis dahin haben alle Betroffenen die Möglichkeit den Masterplan über die zukünftige Entwicklung der Alm, der derzeit diskutiert wird, genauestens zu studieren und ihre Positionen darzulegen", so Dellagiacoma. Während dieser "Nachdenkpause" sind wesentliche bauliche Eingriffe untersagt. So dürfen keine neuen Straßen errichtet und keine bestehenden erweitert werden. Auch die Errichtung unter- wie oberirdischer Parkplätze, also auch von Parkgaragen für Hotels ist verboten. "Damit liegt auch das Projekt zum Bau einer Tiefgarage in Kompatsch vorerst auf Eis", so der Kommissionsvorsitzende.

Einschränkungen soll es bis Ende des Jahres auch für die Bautätigkeit der Gastbetriebe auf der Alm geben. Sie dürfen in dieser Zeit ihren Betrieb zwar erweitern, allerdings in beschränktem Ausmaß. "Als Obergrenze gelten dabei 30 Prozent des oberirdischen Volumens, und zwar bis zu einem Höchstausmaß von 1000 Kubikmetern", erklärt Dellagiacoma.

Neu ist auch die Regelung für Kochhütten auf der Alm. "Neue dürfen in jedem Fall nicht errichtet werden", so der Vorsitzende. Was die bestehenden betrifft, so dürfen diese erweitert werden, und zwar bis auf 30 Quadratmeter plus weitere 30 Quadratmeter unterirdischer Fläche, die als Keller, Lager oder für sanitäre Anlagen genutzt werden kann. Diese Möglichkeiten bestehen aber nur, wenn der Eigentümer Bauer ist und die betroffenen Almflächen Teil seines geschlossenen Hofs sind. as die Errichtung bzw. Erweiterung von Ställen auf der Alm betrifft, so soll diese in Zukunft nur möglich sein, wenn der Bauer mindestens 15 Großvieheinheiten anstatt der bisherigen zehn auf der Alm hält und auf mindestens 900 Weidetage kommt.

Neu ist auch der Vorschlag zur Verkehrsregelung auf der Alm, die für möglichst viele Personengruppen einheitlich ausfallen soll. Geeinigt hat man sich gestern auf eine Fahrerlaubnis vor  9.30 und nach 16.00 Uhr (bisher: vor 11.00 und nach 15.00 Uhr) für Lieferanten und Vertreter, Eigentümer von Gebäuden, Wiesen und Wäldern, landwirtschaftliche Arbeiter und Imker sowie für die Angestellten der Gastbetriebe auf der Alm.

chr