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Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel: Verbot ab Donnerstag bis 500 Meter aufgehoben

(LPA) Das Verbot, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel in Obstanlagen auszubringen, wird in den kommenden Tagen schrittweise wieder zurückgenommen. Ab Donnerstag, 19. April, 24.00 Uhr, machen Obstanlagen bis 500 Meter den Anfang.

Das von der Landesabteilung Landwirtschaft verhängte Verbot gilt zum Schutz der Bienen zur Zeit der Obstblüte. Nachdem diese in den niedrigen Lagen nun bereits zu Ende geht, wird das Verbot zunächst am kommenden Donnerstag für alle Obstanlagen bis zu einer Meereshöhe von 500 Metern aufgehoben. Allerdings bleibt es auch in diesen Anlagen verboten, blühende Bäume mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Für alle anderen Anlagen oberhalb 500 Metern gilt das Verbot auch weiterhin.

chr