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Verbot bienengefährlicher Mittel: Ab 19. April auch oberhalb von 750 Metern
(LPA) Schritt für Schritt wird das Verbot, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, ausgeweitet. Seit letztem Samstag dürfen die Mittel in Obstanlagen bis 750 Meter Meereshöhe nicht mehr ausgebracht werden, ab kommendem Donnerstag, 19. April gilt das Verbot auch über 750 Meter.
Als bienengefährlich gelten laut dem entsprechenden Dekret der Landesabteilung Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Acrinathrin, a-Cypermethrin, Azinphos-methyl, Bifenthrin, Carbaryl, Cartap, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Diazinon, Dichlobenil, Dichlorphos, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Etofenprox, Fenitrothion, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Indoxacarb, Lambda cyhalothrin, Malathion, Methiocarb, Methomyl, Oxydemeton-methyl, Piperonylbutoxid, Pyrethrum-Extrakt, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam, Trichlorfon, Triflumuron und Vamidothion.
Bereits am 1. April sind die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft getreten, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. "Nachdem die Bienen als Vektoren, also als Überträger des Feuerbrand-Erregers gelten, ist es wie in den vergangenen Jahren auch verboten, Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere zu bringen", erklärt dazu Landesrat Hans Berger. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni. Ausnahmen werden allerdings dann gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.
chr