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14. April: Verbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel wird ausgeweitet

(LPA) Am kommenden Samstag, 14. April wird das Verbot, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, auf Osbtbaulagen zwischen 500 und 750 Meter Meereshöhe ausgeweitet. Seit vergangenem Samstag gilt das Verbot bereits für Lagen bis 500 Meter.

Als bienengefährlich gelten laut dem entsprechenden Dekret der Landesabteilung Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Acrinathrin, a-Cypermethrin, Azinphos-methyl, Bifenthrin, Carbaryl, Cartap, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Diazinon, Dichlobenil, Dichlorphos, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Etofenprox, Fenitrothion, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Indoxacarb, Lambda cyhalothrin, Malathion, Methiocarb, Methomyl, Oxydemeton-methyl, Piperonylbutoxid, Pyrethrum-Extrakt, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Teflubenzuron, Thiamethoxam, Trichlorfon, Triflumuron und Vamidothion.

Bereits am 1. April sind die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft getreten, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. "Nachdem die Bienen als Vektoren, also als Überträger des Feuerbrand-Erregers gelten, ist es wie in den vergangenen Jahren auch verboten, Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere zu bringen", erklärt dazu Landesrat Hans Berger. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni. Ausnahmen werden allerdings dann gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr