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Gentechnik-Koexistenz: Regionen einigen sich auf Inhalte der Rahmenrichtlinie

(LPA) Bis Ende Juni soll eine Arbeitsgruppe der Regionen - angeführt von Südtirol - Rahmenrichtlinien für die Regelung der Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen mit der konventionellen und der biologischen Landwirtschaft ausarbeiten. "Gestern hat sich die Arbeitsgruppe auf die Themen geeinigt, die in dieser komplexen Materie zu regeln sind", erklärt Landesrat Hans Berger, der die Federführung unter den Regionen innehat.

Die Regelung der Koexistenz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mit anderen Formen der Landwirtschaft ist Aufgabe der Regionen bzw. der Länder. Trotzdem sucht man eine weitgehende Koordination: "Je einheitlicher die Regelung in den Regionen ausfällt, desto größer ist die Rechtssicherheit und damit die Sicherheit für den Verbraucher", so Landesrat Berger, dessen erklärtes Ziel nach wie vor ist, den Anbau von GVO in Südtirol derart zu erschweren, dass er de facto unmöglich wird. "Wir tun alles rechtlich mögliche, um Südtirols Landwirtschaft, die ja in erster Linie Nahrungsmittel produziert, gentechikfrei zu halten", so Berger.

Der Weg zu diesem Ziel führt über die Koexistenzregelung, die von der EU vorgeschrieben wird und an deren Leitlinien für die Regionen diese nun gemeinsam arbeiten. Die entsprechende von Südtirol koordinierte Arbeitsgruppe hat sich gestern in Rom zu ihrer ersten Sitzung getroffen. "Wir haben mit Genugtuung festgestellt, dass nahezu alle Regionen vertreten waren, darunter auch diejenigen, die der Gentechnik weniger skeptisch gegenüber stehen, etwa die Lombardei", so Berger. Bei der Sitzung sei man auch bereits einen ganzen Schritt weitergekommen, sind doch die Themen definiert worden, die in die Rahmenrichtlinie zum Koexistenzplan aufgenommen werden sollen.

Gleichzeitig sind auch zwei Untergruppen gebildet worden, die die einzelnen Themen angehen werden. "Die erste Gruppe ist jene, die spezifisch landwirtschaftlich-technische Problembereiche ausdiskutieren wird", erklärt der Landesrat, der als Beispiele Toleranzwerte, Sicherheitsabstände, Aussaat-Zeiträume und das Versuchswesen nennt. "Besonders am Herzen liegt uns die Definition der Gebiete, in denen die GVO-Aussaat verboten werden kann, etwa in Naturparken, und der Bannzonen darum herum", so Berger. Darüber hinaus gehe es darum, eine wirksame Regelung der Koexistenz in Grenzgebieten zu finden, mache der Pollenflug an Grenzen doch nicht Halt.

Die zweite Gruppe wird sich dagegen um juridische Fragen kümmern. "Hier geht's in erster Linie um die Prozedur der Ermächtigung, um die Kontrollen, Sanktionen, die Verantwortungen und eventuelle Schadenersatzforderungen", erklärt der Landesrat. Bereits Anfang Februar werden sich die Arbeitsgruppen wieder treffen, bis Ende Juni soll der Vorschlag für die Rahmenrichtlinie zu den GVO stehen.

chr