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Umweltagentur nimmt zum Abtransport von Material vom Gelände des ehemaligen Meraner Gaswerks Stellung

(LPA) Medienartikel zum Transport verseuchten Materials vom ehemaligen Gelände des Gaswerks von Meran nimmt Luigi Minach, Direktor der Landesumweltagentur, zum Anlass, folgende Stellungnahme abzugeben:

"In der Toti-Straße in Meran befand sich das Gaswerk von Meran, in dem Stadtgas durch Hoch­temperaturpyrolyse aus Kohle gewonnen wurde. Bei diesem Verfahren entstehen neben den gas­förmigen Substanzen wie Methan, Ethan, Wasserstoff usw. auch andere flüssige Nebenprodukte, die gesammelt und verkauft wurden. Die damalige Technik erlaubte zwar eine effiziente aber nicht gänzliche(!) Rückgewinnung der Nebenprodukte und daher drangen, trotz geeigneter Abdichtungs­wannen aus Beton, kleine Mengen dieser Substanzen in das Erdreich.

Die im Boden nun aufgefundenen Rückstände bestehen in der Hauptsache aus inzwischen festge­wordenem Teer, der im Wasser kaum löslich ist. Neue Messungen werden zur Zeit durchge­führt, bis heute konnte keine Verunreinigung des Grundwassers festgestellt werden. Die mögliche Kontamination des Wassers ist aber als minimal einzustufen und eine Beeinträchtigung der Trink­wasserqualität kann ausgeschlossen werden.

Die Teerrückstände im Boden sind in den letzten zehn Jahren praktisch ausgetrocknet und enthalten daher nur mehr in sehr geringem Anteil flüchtige Kohlenwasserstoffe, die durch den Geruch wahrgenommen werden können. Jene Komponenten die hauptsächlich für den bei den Bauarbeiten wahrgenommenen Geruch verant­wortlich sind, sind Naphtaline und Derivate, die bis vor kurzem häufig als Mottenkugeln in Kästen und Abstellräumen breite Anwendung fanden. Diese Sub­stanzen entweichen nur bei der Be­arbeitung des Bodens. Die giftigen Kohlenwasserstoffe, die in Spuren im Teer vorhanden sind, haben nur eine extrem geringe Flüchtigkeit und zeigen keine spontane Verdampfung. Sie können nur bei Bearbeitung (Grabungsarbeiten) des Bodens in die Luft gelangen, indem sie an den Staub­teilchen anhaften.

Aus diesem Grund hat die Landesumweltagen­tur vorgesehen, dass sämtli­che zu bearbeitenden Flächen mit einer Zeltplane abgedeckt werden und die Luft unter der Plane abgesaugt und über Aktivkohlefilter gereinigt wird. Damit sind die Emissionsgrenzwerte bei wei­tem eingehalten. Nachdem einige Anrainer über Geruchsbelästigung geklagt haben, wurde von Seiten der Landesumweltagentur eine Verbesserung der Absaugvorrichtung vor­geschrieben.

Gleichzeitig ist im Projekt eine kontinuierliche Messung von PM10, Benzol, Benzo(a)pirene an vier Punkten an den Grenzen der Baustelle vorgesehen. Seit Baubeginn (Juli 2006) wurden bisher unbe­deutende Konzentrationen an besagten Stoffen festgestellt. Wöchentlich wird von einem Techniker der Lan­desumweltagentur die Baustelle kontrolliert. Man kann daher bestätigen, dass die Sanie­rungsarbei­ten ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Was die angrenzenden Flächen betrifft, ist mit der Gemeinde Meran eine entsprechende Messkam­pagne vereinbart worden. Die ersten Resultate sind für Ende Jänner 2007 vorgesehen. Auf Grund der Messresultate wird dann entschieden werden, ob eine weitere Sanierung notwendig ist.

Bezüglich des grenzüberschreitenden Transportes des verseuchten Aushubmaterials, der in den lokalen und den bayerischen Medien großes Aufsehen erregt hat, kann gesagt werden, dass alles ord­nungsgemäß verlaufen ist und die vorgesehenen Kontrollen wirksam waren.

Was das besagte Material aus Meran angeht, so ist dieses vor der Spedition untersucht worden und da von den vier untersuchten Proben auch nur eine den für die Mülldeponie in Schafweide in Ober­bayern vorgesehenen Grenzwert übertroffen hat, hat man sofort beschlossen dieses nicht dorthin zu schicken. Das Material wurde daher an eine andere autorisierte Deponie nach Deutschland gebracht, welche Material mit einem höheren Kontaminationsgrad aufnehmen kann. Aber auch dieses Mate­rial ist laut EU-Gesetzgebung nicht als gefährlicher Abfall einzustufen. Wir glauben daher, dass in diesem Fall alle gesetzlichen Auflagen erfüllt wurden.

Allgemeines: Bevor ein bestimmtes Abfallprodukt an eine geeignete Deponie übergeben werden kann, benötigt man eine Genehmigung von der für die Deponie zuständigen Behörde. Diese defi­niert die einzu­haltenden Grenzwerte. Weiters benötigt man eine Transportabmachung mit dem In­haber der Depo­nie und es muss eine entsprechende Kaution hinterlegt werden, für den Fall, dass die Lieferung zu­rückgesendet werden muss.

Bevor das Material in der ausgewählten Deponie abgelagert werden kann, müssen demnach ent­sprechende chemische Untersuchungen durchgeführt werden, welche die Einhaltung der vorgesehe­nen Grenzwerte bestätigen. Vor der endgültigen Ablagerung des Materials vor Ort müssen diese Analysen nochmals wiederholt werden, um das ursprüngliche Messergebnis zu bestätigen."

chr