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Erste Landschaftsschutzkommission: Grünes Licht für fünf Landschaftspläne

LPA - Die Landschaftspläne der Gemeinden Welschnofen, Mühlwald, Wengen und Enneberg sowie Naturns hat die Erste Landschaftsschutzkommission im Verlauf ihrer letzten diesjährigen Sitzung am gestrigen Dienstagnachmittag begutachtet und befürwortet. Zum ersten Mal wurde dabei ein Landschaftsplan gutgeheißen, der über ein GIS-gestütztes Landschaftsinventar verfügt. Darüber hinaus sprach sich die Landschaftsschutzbehörde gestern erstmals für ein Verbot für den Einsatz von Folien im Erdbeeranbau aus. Das Verbot betrifft das Biotop Fennberger See.

Ein beachtliches Arbeitspensum hat die Erste Landschaftsschutzkommission gestern (Dienstag, 19. Dezember) geleistet. Sie begutachtete und befürwortete insgesamt fünf Landschaftspläne, die nun der Landesregierung zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden. Sie betreffen die Gemeinden Welschnofen, Mühlwald, Wengen und Enneberg sowie Naturns. Die bisher geltenden Landschaftspläne der fünf Gemeinden stammen allesamt aus den ersten 80-er Jahren und sind somit ein viertel Jahrhundert alt. Außerdem wurde über Änderungsanträge zu den Landschaftsplänen von Kaltern und Margreid befunden.

Die planungstechnisch größte Neuerung bringt der überarbeitete Landschaftsplan der Gemeinde Naturns: Der neue Plan ist der südtirolweit der erste, der über ein durch das geografische Informationssystem unterstütztes Landschaftsinventar verfügt. In diesem Landschaftsinventar mit den entsprechenden Luftbildern finden sich alle landschaftlichen Besonderheiten - von der Trockenmauer über Hecken und Flurgehölze bis hin zu den Auen - wieder. Der Leiter der Landesabteilung Natur und Landschaft, Roland Dellagiacoma, wertet dieses Pilotprojekt als beispielhaft und verwies auf die gute Zusammenarbeit zischen Landschaftsschutzbehörde, Gemeinde und Bauernbund, die diese Arbeit ermöglicht habe. Der nun befürwortete neue Landschaftsplan sieht eine wesentliche Erweiterung der Bannzonen. Ebenso sollen Biotope neu ausgewiesen werden, wobei die Gemeinde angekündigt hat, die Entschädigung der Grundbesitzer übernehmen zu wollen.

Der Rosengarten und der Karersee sind die beiden landschaftlichen Wahrzeichen der Gemeinde Welschnofen. In dem nun überarbeiteten Landschaftsplan werden die Schutzbestimmungen für beide Landschaftsbereiche ausgedehnt, zum einen durch die Ausweisung eines Landschaftschutzgebiets Rosengarten, zum anderen durch die Einstufung des Karersees als Naturdenkmal. Der neue Landschaftsplan sieht außerdem eine Ausdehnung der Bannzonen vor. Für den Leiter der Landesabteilung Natur und Landschaft eine wichtige siedlungspolitische Entscheidung, da sie wirksamer als der Bauleitplan einer Zersiedelung entgegenwirke.

Ein stärkerer Schutz des Mineralienschutzgebietes Tristenspitze mit einem strikten Abbauverbot und die Ausweisung der charakteristischen Bachläufe und Schluchten als Naturdenkmäler sind die beiden Kernmaßnahmen im neuen Landschaftsplan der Gemeinde Mühlwald. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, die landschaftlichen Besonderheiten auch für die Zukunft zu erhalten. Im Falle der Mineralienschutzgebietes soll einer totalen Plünderung durch Mineraliensammler vorgebeugt werden, wie es im Landschaftsplan heißt. Im Zuge der Überarbeitung des Planes wurden auch die Bannzonen erweitert.

Der Erhaltung der typischen ladinischen Weiler, den Viles, kommt ein Hauptaugenmerk der überarbeiteten Landschaftspläne von Wengen und Enneberg zu. "Als Zeugnisse anonymer Architekten bestechen sie durch ihre stimmigen Proportionen und die harmonische Verwendung einheimischer Baumaterialien", so Dellagiacoma. Da die Gebäude allerdings den modernen Wohnansprüchen nicht mehr gerecht werden, droht die Gefahr, dass die Weiler aufgelassen werden könnten. Daher sei es notwendig, so Dellagiacoma, die Voraussetzungen zu schaffen, dass ein Leben und Wirschaften in diesen Weilern auch weiterhin möglich ist. Eigene Weilerschutz- und Erhaltungsprogramme sollen auch in Zukunft dies möglich machen. Neu im Landschaftsplan der Gemeinde Wengen ist die auch von den Grundeigentümern mehrheitlich mitgetragene Eingliederung der artenreichen Armentarawiesen unter dem Kreuzkofelmassiv in den Naturpark Fanes-Sennes-Prags. Im Fall des Enneberger Landschaftsplanes sprach sich die Landschaftsschutzkommission gegen die Errichtung fixer Freizeitanlagen in "La Péra" im Naturparkgebiet aus. Auch die Erweiterung des Gastbetriebes "Pederü" wurde abgelehnt, da man keine Einigung über das Ausmaß finden konnte. Für die Landschaftsschutzbehörde liegt das Limit bei maximal 30 Prozent des Volumens, als 500 Kubikmeter aus, die Gemeinde möchte das Berggasthaus um mindestens 750 oberirdischer Kubikmeter erweitern.

Um das Landschaftsbild am Fennberger See nicht zu beeinträchtigen, wird dort künftig die Verwendung von Folien für den Erdbeeranbau verboten sein. Das wurde gestern im Zuge der Behandlung eines Änderungsantrags zum Landschaftsplan der Gemeinde Margreid vereinbart. Dem Änderungsantrag, bei dem es um eine Waldumwidmung und Rodung im Bereich des Seehofs in Unterfennberg geht und um die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, die von der Gemeinde befürwortet werden, fand die Zustimmung der Ersten Landschaftsschutzkommission.

Grünes Licht gab es auch für die von der Gemeinde Kaltern beantragten Reduzierungen von Bannzonen zur Schaffung dreier neuer Hofstellen. In Übereinstimmung mit der Gemeinde wurde für diese Hofstellen der Randbereich der Bannzonen als Standort vorgegeben.

jw