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Besenwuchs: Erkrankte Bäume noch bis 31. Dezember melden

(LPA) Bis zum 31. Dezember haben Obstbauern Zeit, ihre an Besenwuchs erkrankten Bäume zu melden. Die Meldungen können bei den zuständigen Genossenschaften abgegeben werden, Vordrucke gibt's im Landesamt für Obst- und Weinbau ebenso wie in den Bezirksämtern der Landesabteilung Landwirtschaft. Gerodet werden müssen die befallenen Bäume bis zum nächsten Vegetationsbeginn.

Vor rund zehn Tagen hat die Landesregierung ein Programm zur Bekämpfung der Apfeltriebsucht, landläufig als "Besenwuchs" bekannt, genehmigt. Darin ist neben der Pflicht zur Rodung erkrankter Bäume auch eine Meldepflicht festgeschrieben. Während für die Rodung Zeit bleibt bis zum nächsten Vegetationsbeginn, muss die Meldung der erkrankten Bäume bis zum 31. Dezember dieses Jahres erfolgen.

Die Meldung kann von den Mitgliedern am Sitz ihrer Obstgenossenschaften vorgenommen werden. Zudem liegen Vordrucke im Landesamt für Obst- und Weinbau in der Bozner Brennerstraße 6 und in den Bezirksämtern der Abteilung Landwirtschaft auf. Die Ämter nehmen auch die ausgefüllten Meldebögen entgegen. Darüber hinaus sind Vordrucke auch beim Südtiroler Bauernbund, dem Bauernverband (Coltivatori Diretti) und dem Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau erhältlich.

Weitere Informationen und den Meldebogen gibt's schließlich auch im Südtiroler Bürgernetz, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/landwirtschaft/form/form_details_D.asp?form_id=22161.

Das Landesamt für Obst- und Weinbau weist darauf hin, dass für die Meldung eine vorherige Zählung der erkrankten Bäume unabdingbar ist. Auch die bereits im laufenden Jahr wegen Besenwuchs-Symptomen gerodeten Bäume sind in der Meldung anzugeben.

chr