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Entscheidungen der II. Landschaftsschutzkommission

LPA - Bauvorhaben in den Gemeinden Toblach, Abtei sowie in den Gemeinden Schulderns und Laas hat die Zweite Landeskommission für Landschaftsschutz bei ihren vergangenen drei Sitzungen gutgeheißen.

Auf der Staatsstraße (SS 51) in der Gemeinde Toblach an der Grenze zu Venetien wird ein Brücke abgerissen und neu erreichtet. Während des Brückenbaus möchte die Gemeinde eine provisorische Umleitung einrichten, die durch Natura-2000-Gebiet sowie durch den Naturpark Fanes-Sennes-Prags führen soll. Die II. Landschaftsschutzkommission hat dem Vorhaben zugestimmt. Die Straßenbegrenzungen müssten allerdings aus leichtem Material sein und nicht, wie vorgesehen, aus Metall, erklärt der Kommissionsvorsitzende Adriano Oggiano.

 

Aus dem Knappenfußbach im Höhlensteintal in der Gemeinde Toblach sowie aus der Rienz kann laut Gutachten der II. Landschaftsschutzkommission Material aus den Ablagerungsbecken entnommen werden. In beiden Fällen können bis zu 4000 Kubikmeter Steine aus den Becken herausgeholt werden. Diese Arbeiten würden der Sicherheit dienen, sagt Oggiano. Die Straßen und Brücken würden so besser geschützt. Da die Materialentnahme in einem Natura-2000-Gebiet sowie im Naturpark Fanes-Sennes-Prags erfolgt, hat die II. Landschaftsschutzkommission eine Kaution von jeweils 5000 Euro verlangt.

 

Aushubarbeiten sind nach Ansicht der II. Landschaftsschutzkommission auch in der Gemeinde Abtei für die Nachbarschaft Armentarola in der Nähe von St. Kassian möglich. An mehreren Stellen sollen insgesamt 1400 Kubikmeter Material aus Ablagerungsbecken entnommen werden. Als Kaution müssen die Antragsteller 10.000 Euro hinterlegen, da die betroffene Zone in einem Natura-2000-Gebiet und im Naturpark Fanes-Sennes-Prags liegt.

 

Grünes Licht hat die II. Landschaftsschutzkommission für die Asphaltierung der Zufahrtsstraßen zu den Höfen „Tanas“, „Tommahitl“ und „Gsal“ in der Gemeinde Schluderns sowie für die Zufahrtsstraße zum Hof „Vernatsch“ in der Gemeinde Laas gegeben. Wie von der II. Landschaftsschutzkommission festgelegt, müssen aber die Trockenmauern erhalten und die Zyklopenmauern reduziert werden. Alle Arbeiten müssen zudem unter der Aufsicht der Forstbehörde durchgeführt werden.

 

Im Zuge des Baus des Zweiersessellifts am Weißhorn in der Gemeinde Aldein kann die „Jochgrimm AG“ auf der bestehenden Skipiste sowie längs der Straße Erdbewegungsarbeiten ausführen. Die II. Landschaftsschutzkommission hat dieses Vorhaben befürwortet und eine Kaution von 50.000 Euro verlangt, um die Begrünung nach Abschluss der Arbeiten sicher zu stellen. Wie der Kommissionsvorsitzende Adriano Oggiano erklärt, handelt es sich um die Begradigung einiger Unebenheiten, und zwar innerhalb der im Landesskipistenplan eingetragenen Skipiste.

 

In Brixen kann die Gemeinde laut Gutachten der II. Landschaftsschutzkommission den Weinbergweg asphaltieren. Dabei müssten jedoch die für die Zone typischen Trockenmauern in Richtung Tal verschoben werden und erhalten bleiben, sagt der Kommissionsvorsitzende Adriano Oggiano. Die Trockenmauern würden nämlich als ökologische Nischen dienen.

SAN