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Gentechnik-Übergangsregelung - LR Berger: "Im Interesse von Konsumenten und Landwirtschaft"
(LPA) Südtirols Landwirtschaft bleibt gentechnikfrei. Der Landtag hat heute (8. November) den von Landesrat Hans Berger vorgelegten Gesetzentwurf genehmigt, mit dem ein Aussaatverbot für gentechnisch veränderte Organismen festgeschrieben wird. Zumindest vorläufig: "Wir können dieses Verbot nur vorübergehend aussprechen, weil Brüssel die Möglichkeit der Koexistenz zwischen biologischer, konventioneller und Gentechnik-Landwirtschaft vorschreibt", so Berger.
Zwar überlässt die EU die Regelung dieser Koexistenz den Staaten bzw. Regionen, sie schreibt aber gleichzeitig fest, dass ein Gentechnik-Verbot nicht erlassen werden dürfe. "Diese Vorgabe Brüssels ist für mich absolut nicht nachvollziehbar", so Landesrat Berger. So müsse im Sinne der Subsidiarität den Regionen überlassen bleiben, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zulassen oder ihn gänzlich verbieten wollten. Und: "Das Gentechnik-Gebot der EU richtet sich auch völlig gegen die Anliegen des Konsumentenschutzes", so Berger.Gerade die Konsumenten seien es, die ein Anrecht auf gentechnisch reine Lebensmittel hätten. "Lässt man den GVO-Anbau aber zu, muss man mit Verunreinigungen rechnen: die Geschädigten sind also die konventionellen und vor allem die Bio-Anbauer und mit ihnen die Konsumenten", so der Landesrat. Dies auch, weil mit steigenden Preisen für Qualitäts- oder Bio-Lebensmittel zu rechnen sei, wenn sich der GVO-Anbau durchsetze.
Damit es nicht so weit kommt, gilt in Südtirol nun ein Anbauverbot für GVO, und zwar so lange, so lange keine Koexistenzregelung dieses Verbot ablöst. "Wir beseitigen damit einen gesetzesfreien Raum, der mit der Annullierung des Gentechnik-Staatsgesetzes entstanden ist: bisher konnte schließlich rein juristisch jeder Anbauer tun, was er für richtig hält", erklärt Berger, der sich durchaus bewusst ist, dass das zeitweilige Anbauverbot angesichts des GVO-Gebots aus Brüssel "eine Gratwanderung" ist.
Der Konsens, den die Südtiroler Übergangsregelung in Sachen Gentechnik erntet, ist jedenfalls ein breiter. "Diese Regelung ist im Interesse aller: der Landwirtschaft, der gesamten Wirtschaft, die ein Interesse an unveränderten, bodenständigen, qualitativ hochstehenden Produkten hat, und nicht zuletzt der Verbraucher", so der Landesrat. Auch deshalb wird Berger alles daran setzen, Südtirols Landwirtschaft gentechnikfrei zu halten. Auch für die Regelung der Koexistenz werde man Wege finden, die Hürden für den GVO-Anbau so hoch zu errichten, dass er praktisch unmöglich werde.
chr