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Schadstoffklassen: Welches Auto gehört zu welcher Euro-Klasse?

(LPA) Mit 1. November treten in 16 Südtiroler Gemeinden die vorbeugenden Fahreinschränkungen als Beitrag zu einer besseren Luftqualität in Kraft. Sie sind Teil des von den Landesräten Michl Laimer, Thomas Widmann, Werner Frick und Richard Theiner geschnürten Maßnahmenpakets "Aktiv für gute Luft" und sehen vor, dass Euro-0-Fahrzeuge in den entsprechenden Zonen und in den Stoßzeiten nicht mehr unterwegs sein dürfen. Wer nun wissen möchte, welcher Schadstoffklasse sein Auto angehört, sollte einen Blick in den Fahrzeugschein werfen.

Für Autos hat die EU seit 1991 vier Schadstoffklassen definiert. Diese beginnen bei den so genannten Prä-Euro-1-Fahrzeugen, herkömmlich als "Euro 0" bezeichnet, also bei den Diesel-Fahrzeugen älterer Bauart und bei Fahrzeugen ohne Katalysator. Ab 1993 wurden die Hersteller verpflichtet, die Autos nach der Euro-1-Verordnung auszurichten, und zwar bis 1996. Ab 1996 tritt die Verordnung in Kraft, die die Euro-2-Klasse definiert; Fahrzeuge, die nach dem 1. Jänner 2001 hergestellt worden sind, müssen bereits der Schadstoffklasse Euro 3 entsprechen. Mit Anfang dieses Jahres ist nun die Verordnung in Kraft, die die Hersteller dazu verpflichtet, Neuwagen nach den Richtlinien der Euro-4-Klasse auszurichten. Für Motorräder gibt es dagegen lediglich zwei Klassen, Euro 1 und 2.

Um nun zu wissen, welcher Schadstoffklasse ein Fahrzeug zuzuordnen ist, genügt ein Blick in den Fahrzeugschein, genauer in den rechten, oberen Abschnitt (Abschnitt 2). Auf den alten Fahrzeugscheinen findet sich die Schadstoffklasse des Wagens am unteren Rand dieses Abschnitts. Bei Fahrzeugscheinen neueren Typs, jenen also im DIN-A4-Format, scheint die Schadstoffklasse ebenfalls dort auf, und zwar unter dem Punkt „V.9“, wird allerdings in manchen Fällen im Abschnitt 3 noch einmal spezifiziert.  

Wer nun glaubt, auf seinem Fahrzeugschein die Bezeichnungen „Euro 1“, „Euro 2“, o.ä. zu finden, irrt. Vielmehr werden dort nur die Kürzel jener EU-Verordnungen angegeben, die die Euro-Klassen definieren. Demnach fallen Fahrzeuge in die Klasse Euro 1, wenn im Fahrzeugschein die Kürzel 91/441 CEE, 91/542 CEE punto 6.2.1.A oder 93/59 CEE aufscheinen. Für Euro 2 stehen die Bezeichnungen 91/542 CEE punto 6.2.1.B, 94/12 CEE, 96/1 CEE, 96/44 CEE, 96/69 CE oder 98/77 CE. Euro 3 ist wiederum gekennzeichnet durch 98/69 CE, 98/77 CE rif. 98/69 CE, 1999/96 CE, 1999/102 CE rif. 98/69 CE, 2001/1 CE rif. 98/69 CE, 2001/27 CE, 2001/100 CE A, 2002/80 CE A oder 2003/76 CE A. Die Kürzel der Euro-4-Verordnungen sind dagegen 98/69 CE B, 98/77 CE rif. 98/69 CE B, 1999/96 CE B, 1999/102 CE rif. 98/69 CE B, 2001/1 CE rif. 98/69 CE B, 2001/27 CE B, 2001/100 CE B, 2002/80 CE B oder 2003/76 CE B.

Für Motorräder gibt es die Verordnungen 97/24 CE cap. 5, die für die Klasse Euro 1 steht, sowie 97/24 CE cap. 5 fase II oder 2002/51/CE fase A für Euro 2.

chr