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Nationalpark Stilfser Joch: Jagdverbot gilt (noch) auch in den ausgeklammerten Gebieten
(LPA) Das im Nationalpark Stilfser Joch geltende Jagdverbot gilt noch immer auch in den im Juli ausgeklammerten Gebieten, also in der Vinschger Talsohle und in St. Gertraud in Ulten. Darauf macht Landeshauptmann Luis Durnwalder in einem Rundschreiben an die betroffenen Jagdreviere aufmerksam. Gejagt werden dürfe in diesen Gebieten erst, wenn sie bestehenden Revieren angegliedert worden seien, voraussichtlich also erst in der Jagdsaison 2007.
Mit der Ausgliederung der Gebiete aus dem Nationalpark Stilfser Joch seien diese noch nicht automatisch Teil der bestehenden Jagdreviere geworden, hält Landeshauptmann Durnwalder in seinem Rundschreiben fest. Dies deshalb, weil die einzelnen Reviere und deren Ausdehnung im Anhang eines Landesgesetzes aufscheinen, eine Änderung der Fläche eines Reviers also nur möglich ist, wenn der im Gesetz vorgesehene Iter eingehalten wird. Dieser sieht zunächst eine Begutachtung durch die Wildbeobachtungsstelle vor, bevor die Landesregierung auf der Grundlage dieses Gutachtens eine Entscheidung über die Grenzänderungen eines Reviers entscheidet."Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung die Angelegenheit noch in diesem Monat behandelt", so Durnwalder in seinem Rundschreiben. Allerdings muss auf die Entscheidung der Landesregierung auch noch das Dekret des Landeshauptmanns folgen, das vom Rechnungshof registriert und im Amtsblatt der Region veröffentlicht werden muss. "Die erforderliche Änderung am amtlichen Verzeichnis der Jagdreviere dürfte demnach voraussichtlich erst mit Beginn der Jagdsaison 2007 in Kraft sein", schreibt Durnwalder in seinem Rundschreiben.
Der Landeshauptmann erinnert schließlich daran, dass die Jahres- und Gastkarten der Reviere Taufers, Mals, Glurns, Schluderns, Laas, Schlanders, Latsch und Ulten nicht die ehemaligen Nationalpark-Gebiete einschließen. Ein Abschuss innerhalb dieser Gebiete, die bis zum Inkrafttreten der beschriebenen Änderung weder als Revier noch als Schongebiete gelten, müsse demnach geahndet werden.
chr