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Skigebiet Gröden: Zweite Landschaftsschutzkommission befürwortet Neuerungen
LPA - Benutzerfreundlicher sollen zwei Skipisten in der Gemeinde Wolkenstein werden. Es handelt sich um Pisten in der Gemeinde Wolkenstein und zwar auf Ciampinoi und im Langental. Die Zweite Landschaftsschutzkommission befürwortete gestern (Dienstag, 3. Oktober) die von den jeweiligen Seilbahngesellschaften vorgelegten Projekte.
Auf Ciampinoi soll weniger geübten Skifahrern die Abfahrt erleichtert werden. Zu diesem Zweck will die Betreibergesellschaft der Aufstiegsanlage eine Verbindung von der Bergstation bis zu der weniger steilen, westlich gelegenen Skipiste schaffen. Vorgesehen ist der Ausbau eines Skiwegs. Die Zweite Landschaftsschutzkommission stimmte gestern dem von der Saslong Seilbahnen AG eingereichten Projekt grundsätzlich zu, sprach sich allerdings für eine Verringerung der Pistenbreite aus maximal fünf Meter aus. Die Landschaftsschutzkommission gab außerdem genaue Vorgaben für die Wiederbegrünung nach Abschluss der Arbeiten und forderte eine Kaution von 20.000 Euro. Die Arbeiten können in zwei Phasen durchgeführt werden.Im Langental will die Seilbahnen Danterceppies AG die Skipiste "Vallunga" skifahrerfreundlicher gestalten. Dazu soll die Piste an zwei Stellen begradigt werden. Dies bedingt Erdbewegungen im Ausmaß von 4500 Kubikmetern. Außerdem müssen einige Bäume gefällt werden, was unter Aufsicht der Forstbehörde geschehen soll. Die nun von der Landschaftsschutzbehörde gutgeheißenen Pistenänderungen sind bereits im Schipistenplan und im Gemeindebauleitplan eingetragen. Im Zuge der Begutachtung des Bauvorhabens schrieb die Zweite Landschaftsschutzkommission die Wiederbegrünung und eine Kaution in Höhe von 15.000 Euro vor.
Grünes Licht gab es schließlich auch für das Varianteprojekt des neuen Vierer-Sessellifts "Sochers" in der Gemeinde Wolkenstein, der von der Saslong Seilbahnen AG betrieben wird. Dabei ging es um die Außengestaltung der neuen Bergstation. Die Zweite Landschaftsschutzkommission sprach sich für eine Holzverkleidung aus und stimmte dem Wunsch der Betreibergesellschaft zu, die Wand, auf der die Bezeichnung der Anlage angebracht wird, in Sichtbeton zu belassen. Auch in diesem Fall wurden Begrünungsmaßnahmen vorgeschrieben.
jw