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Auer: Landesbeirat für Baukultur und Landschaft berät erfolgreich
LPA - Im September hat der Landesbeirat für Baukultur und Landschaft wieder zwei Tage lang Gemeinden, Bauherrn und Projektanten zu heiklen oder besonders aussagekräftigen Bauvorhaben beraten. Eines davon betraf den Abriss und Wiederaufbau eines Bürgerhauses im Ortszentrum von Auer. Bei einem Ortsaugenschein konnten Bauherr und Gemeinde davon überzeugt werden, den Abriss zu überdenken, um das bestehende Gebäude aus ortgestalterischen und ortsbaulichen Gründen zu erhalten.
Das Vorhaben, ein Bürgerhaus aus der Jahrhundertwende durch ein neues, in anonymer und wenig ortsbezogener Architektur geplantes Gebäude zu ersetzen, hat in Auer bereits für Diskussionen bei der Bevölkerung gesorgt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, sich vor der endgültigen Entscheidung vom Landesbeirat für Baukultur und Landschaft beraten zu lassen.Anfang September haben die Mitglieder des Landesbeirats – die Architekten Gion Caminada, Elena Galvagnini und Wolfgang Ritsch – mit dem Bürgermeister von Auer, Roland Pichler, und dem Bauherrn einen Ortsaugenschein durchgeführt. Dabei hat sich der Beirat für den Erhalt des Gebäudes ausgesprochen und mehrere Gründe dafür angeführt: Das Haus sei wichtig für das Erscheinungsbild des Ortszentrums und verfüge über eine intakte, massive Gebäudekonstruktion und gemauerte Kellergewölbe. Die von der Gemeinde Auer nach Fertigstellung der Umfahrungsstraße angestrebte Verkehrsberuhigung würde den historisch gewachsenen Platz zusätzlich aufwerten. Damit der Bauherr auf die im Wiedergewinnungsplan vorgesehene zusätzliche Kubatur nicht verzichten muss, hat der Beirat vorgeschlagen, das Gebäude nach Westen zu erweitern. Dort könnten auch die Garagen und Parkplätze entstehen.
Diese Argumente des Beirats haben offensichtlich überzeugt. Der Gemeinderat hat am 21. September die Entscheidung über das Vorhaben vertagt.
Seit seiner Einsetzung im Jänner 2006 hat der Landesbeirat siebenundzwanzig Projektberatungen durchgeführt. Roland Dellagiacoma, Direktor der Landesabteilung für Natur und Landschaft, koordiniert die Tätigkeit des Beirates. Seine Bilanz nach neun Monaten Beratungstätigkeit ist positiv: „Das Interesse ist groß, aber wie erfolgreich der Beirat wirklich ist, lässt sich erst mittel- bis langfristig an den effektiv verwirklichten Projekten ablesen. Ob und wie viele Anregungen des Beirats verwirklicht werden, hängt natürlich auch davon ab, in welcher Planungsphase der Beirat eingeschaltet wird – je früher, desto besser!“ Die Beratung solle möglichst vor der Begutachtung des Projektes durch die Gemeindebaukommission bzw. II. Landschaftsschutzkommission durchgeführt werden. Bei laufendem Rekursverfahren kann sie nicht beansprucht werden. Der Landesbeirat tagt bei Bedarf, in der Regel alle zwei Monate, und berät den Bauwerber, auf Wunsch in Anwesenheit des Projektanten. Die Beratungstätigkeit betrifft Projekte, die sich wegen ihrer Größe und/oder ihres Standortes beträchtlich auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken und ist für den Bauwerber kostenlos.
SAN