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I. Landschaftsschutzkommission: OK für Landschaftspläne von Plaus, Vöran und Prags

LPA - Grünes Licht von Seiten der Ersten Landschaftsschutzkommission bei der Sitzung am 26. Juli in Bozen gab es für die Landschaftspläne der Gemeinden Plaus, Vöran und Prags. Zugestimmt hat das Gremium unter dem Vorsitz von Roland Dellagiacoma auch Änderungen am Landschaftsplan der Gemeinde Gais, in dem es um die Unterschutzstellung dreier Gebiete ging und der Gemeinden Neumarkt und Salurn den Umsetzer der Rundfunkanstalt Südtirol betreffend. Negativ bewertet hat die Kommission den Antrag der Gemeinde St. Martin in Thurn, der die Verkleinerung der Naturparkfläche am Peitler Kofel zugunsten einer Tourismuseinrichtung vorsah.

Drei neu überarbeitete Landschaftspläne hat die Erste Landschaftsschutzkommission weitgehend im Einvernehmen mit den Gemeinden gutgeheißen. Es handelt sich dabei um die Landschaftspläne der Gemeinden Plaus, Vöran und Prags.

Um drei nach Ansicht der I. Landschaftsschutzkommission sehr wertvolle Lebensräume an der Ahr ging es beim Landschaftsplan, den die Gemeinde Gais vorgelegt hatte. Bereits 2005 hatte sich die Kommission für die Unterschutzstellung der betroffenen Flächen nämlich der Gatzaue, der Schmiedaue und des Mäanderbachs ausgesprochen. Die Gemeinde war aber dagegen. Nun hat ein Umdenken stattgefunden. Die Gemeindevertreter sind jetzt für die Unterschutzstellung der Gatzaue und des Mäanderbachs. Was die Schmiedaue anbelangt hat die Gemeinde sich nicht geäußert. Die Gatzaue ist mit 33 Hektar Fläche der größte zusammenhängende Auwald entlang der Ahr. In den Auwald eingegliedert ist auch der Krebsbach, in dem noch Flusskrebse, die vom Aussterben bedroht sind, vorkommen. Zum landschaftlich in Südtirol einzigartigen Mäanderbach, der seinen Namen aufgrund seines mäanderartigen Verlaufs hat, gehören zehn Hektar Erlenau zwischen Uttenheim und Sand in Taufers. „Die beiden Biotope Gatzau und Schmiedau sowie das Naturdenkmal Mäanderbach sind wertvolle Lebensräume an der Ahr, die in Sachen Natürlichkeit als besterhaltenes fließendes Gewässer in Südtirol gilt“, erklärt Roland Dellagiacoma, der Direktor der Landesabteilung Natur und Landschaft.

Vehement gewehrt hat sich die I. Landschaftsschutzkommission gegen die Ausklammerung von 6000 Quadratmetern Fläche Fuße des Peitler Kofels, die Teil des Naturparks Puez-Geisler ist. Die Gemeinde St. Martin in Thurn wollte die Fläche aus dem Naturpark ausgliedern um dort eine Zone für Touristen einzurichten. Die Umweltauswirkungen der Tourismuseinrichtungen in dieser Zone seien mit den Zielen des Naturparks nicht vereinbar, befand die Erste Landschaftschutzkommission. Außerdem würde so ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen.

Der Standort des Umsetzers der Rundfunkanstalt Südtirol (RAS) in den Gemeinden Neumarkt und Salurn war ein weiteres wichtiges Thema in der Sitzung der I. Landschaftsschutzkommission. Ursprünglich war der Umsetzer im Naturpark Trudner Horn auf der Maruttwand in der Gemeinde Salurn geplant. Der Bau wurde verhindert und die RAS hat nun der I. Landschaftsschutzkommission einen Alternativstandort am Rande des Naturparks oberhalb von Laag vorgeschlagen, mit dem die Kommission einverstanden ist. Der derzeitige Standort des Umsetzers in St. Florian sei wegen seiner Nähe zu Siedlungen besonders problematisch, hieß es von Seiten der Umweltagentur und der RAS. Der Umsetzer wird in Kürze entfernt.

Die I. Landschaftsschutzkommission hat bei ihrer Sitzung am Mittwoch auch vier Tagesordnungspunkte mit dem neuen verkürzten Genehmigungsverfahren behandelt, was eine Zeitersparnis von rund fünf Monaten für die Antragsteller und weniger Verwaltungsaufwand für das Land bedeutet.

SAN