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Abtei hat einen neuen Landschaftsplan

LPA - 25 Jahre nach der Genehmigung des ersten Landschaftsplans hat die Gemeinde Abtei nun einen neuen Landschaftsplan erstellt. Das Dokument wurde vor kurzem von der Landesregierung genehmigt. Im Plan sind die Weiler Pescol, Sotgherdëna, Verda und der Hügel Col d’Anvì als neue Bannzonen vorgesehen. Auwaldreste und Feuchtgebiete sind ebenfalls im Landschaftsplan eingetragen. Der Lêch de Laiec ist im aktuellen Landschaftsplan als Biotop ausgewiesen.

Trotz der allgemein regen Bautätigkeit in den vergangenen Jahren sind markante Grünbereiche noch zum großen Teil intakt geblieben, auch weil sie bereits seit 1982 als Bannzonen geschützt sind. Die bereits bestehenden Schutzgebiete wurden im neuen überarbeiteten Landschaftsplan von Abtei mit einigen Grenzkorrekturen übernommen. Vor allem im Nahbereich der Ortschaften wurden die Zonen neu abgegrenzt.

Zu den Bannzonen gehören die Landwirtschaftsbereiche am orographisch rechtsseitigen Talhang, die von St. Leonhard bis oberhalb St. Kassian hinaufreichen und in denen die Viles Alfarëi, Anvì, Sotrù, Suraćianins, SopIà, Rü und Dlira liegen. Diese gut einsehbaren Wiesenhänge mit einer vielfach noch intakten Siedlungstypologie gelten als besonders prägend für das Landschaftsbild in der Gemeinde Abtei. Bei den orographisch links gelegenen Wiesenhängen zwischen Pedraces, Stern und Funtanacia, auf denen sich die Viles Runch, Ćiaminades und Sotsas befinden, gibt es mehrere kleinere Bannzonenflächen (Runch, zwischen Pedraces und Ćia­minades, Paracia, Sotsas sowie zwischen Stern und Funtanacia), die noch intakte Grünbereiche betreffen.

Einige Bannzonen wurden neu vorgesehen: Dazu gehört Pescol, ein Weiler am Bergrücken zwischen dem Haupttal der Gader- und dem Campilltal, der sich noch sehr intakt präsentiert und dessen Umfeld noch völlig unverbaut ist. Pescol gehört zu den Zonen im gesamten Hochabteital die ihren ursprünglichen Charakter am besten erhalten haben. Die Bannzone soll nun den Weiler in seiner Kompaktheit sowie dessen Umgebung schützen. Neu als Bannzone dazu gekommen ist auch der Kleinweiler Sotgherdëna, der ebenfalls noch gut erhalten ist. Er befindet an der orographisch linken Talseite unterhalb des Somamunt auf einem exponierten Hangrücken, der von weitum gut einsehbar ist. Auch für den Weiler Verda, der sich etwas oberhalb der Gadertaler Hauptstraße zwischen Stern und Corvara befindet, ist eine Bannzone vorgesehen. Als Bannzone im neuen Landschaftsplan scheint auch der Zwillingshügel Col d’Anvì nördlich von St. Leonhard auf, der in ganz besonderer Weise das Landschaftsbild prägt. Offene Wiesen- und Weideflächen wechseln sich mit locker bestockten Wiesen und Weiden sowie kleineren Waldflächen ab, was den exponierten Hügelbereich schutzwürdig macht.

Diese Flächen sollen nun durch die Ausweisung als Bannzonen vor Zersiedelungen und Verdrahtungen möglichst verschont werden. In den Bannzonen gilt ein absolutes Verbot für die Errichtung neuer oberirdischer Gebäude. Eine allgemeine Ermächtigungspflicht durch die Landesbehörde für Landschaftsschutz für die möglichen Eingriffe und Projekte ist im Gegensatz zum alten Landschaftsplan nicht mehr vorgesehen. Aufrechterhalten bleibt diese Bestimmung weiterhin für Projekte bezüglich Neubauten sowie Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden mit Standortverschiebung. Dies bedeutet eine bürokratische Erleichterung, erklärt Konrad Stockner vom Landesamt für Landschaftsökologie

Die noch vorhandenen Auwaldreste sind ebenfalls im Landschaftsplan eingetragen. Entlang der Gader und des Rü dla Cudacia trifft man noch auf einige erwähnenswerte Erlenbestände. Bei diesen Auwaldformationen handelt es sich um besondere Naturlebensräume, die eine spezielle Pflanzengemeinschaft und auch eine äußerst vielfältigen Fauna beherbergen.

Auch Feuchtgebiete sind in der Kartographie abgegrenzt. In den Talbereichen sind kaum mehr Feuchtflächen anzutreffen, aber umso häufiger aber in den höheren Lagen wie etwa unterhalb Heiligkreuz, oberhalb Sotgherdëna und Runch sowie vor allem auf dem ausgedehnten Almplateau, zwischen Piz la Ila und Pra de Störes. Es handelt sich zwar großteils um flächenmäßig begrenzte Feuchtbereiche, aber in ihrer Gesamtheit weisen sie eine große landschaftliche und ökologische Bedeutung auf. Vielfach sind auch offene Wasserflächen vorzufinden, die interessante Landschaftsidyllen bilden und reich an Amphibien sind.

Im heutigen Landschaftsplan von Abtei ist außerdem der Lêch de Laiec als Biotop ausgewiesen. Dieser kleine Waldsee oberhalb der Pra de Costa ist völlig unberührt und weist in den verlandeten Uferstreifen eine intakte und interessante Feuchtvegetation auf.

Einige Naturdenkmäler und zwar einzelne Bäume werden im neuen Landschaftsplan nicht wiederbestätigt, da sie nicht mehr die Merkmale eines Naturdenkmals aufweisen.

Mit der Überarbeitung des Landschaftsplanes der Gemeinde Abtei wurden die Grenzen der Naturparks auf die neuesten kartographischen Unterlagen, die für die Erstellung des Planes verwendet wurden, übertragen. Unterhalb des Kreuzkofels bildet ein Weg die Grenze des Naturparks Fanes-Sennes-Prags. Im überarbeiteten Landschaftsplan wurde diese Grenze besser an den bestehenden Wegverlauf angepasst.

SAN