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Feinstaub: Umweltagentur hat Vorschlag für neues Maßnahmenpaket vorgestellt

LPA – Der Leiter der Landesumweltagentur Luigi Minach hat heute (25. Mai) den Vertretern der Städte und der Wirtschaftsverbände das in den vergangenen Wochen vom „Technischen Koordinierungstisch“ ausgearbeitete Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung vorgestellt. Künftig soll die Verminderung der Luftverschmutzung nach dem Verursacherprinzip geschehen. Neben dem Verkehr soll auch dem Hausbrand der Kampf angesagt werden. Landesrat Michl Laimer war bei der Vorstellung ebenfalls anwesend.

Anfang April hat die Landesumweltagentur den so genannten Technischen Koordinierungstisch einberufen, um frühzeitig ein Maßnahmenpaket gegen die Feinstaubbelastung im kommenden Winter zu schnüren. An diesem Koordinierungstisch saßen neben den Vertretern der Städte Bozen, Brixen, Bruneck und Meran auch Beamte aus dem Mobilitäts- und Finanzressort des Landes, dem Landesstraßendienst und Vertreter der Wirtschaftsverbände. In den vergangenen Wochen hat der Koordinierungstisch die Maßnahmen erörtert, die notwendig sind, um der Feinstäube Herr zu werden. Grundsätzlich ist man sich darüber einig, dass die Feinstaubbelastung nicht alleine durch den Verkehr, sondern durch eine Reihe zusätzlicher Faktoren, die ebenfalls in die gemeinsamen Maßnahmen einfließen müssen, hervorgerufen wird.

Luigi Minach, der Direktor der Umweltagentur, erläuterte heute das Rahmenpaket, das in den nächsten Wochen auf Gemeindeebene diskutiert werden soll. Die Gemeinden sind nämlich laut Landesluftqualitätsplan dazu verpflichtet, ein Maßnahmenprogramm zur Luftreinhaltung zu erstellen. Aufgrund des vom Koordinierungstisch ausgearbeiteten Rahmenprogramms soll Ende Juni ein Gesamtmaßnahmenpaket verabschiedet werden, das am 1. November 2006 in Kraft treten soll.

Wie Luigi Minach erklärte, umfasst das Rahmenpaket die Bereiche öffentlicher Nahverkehr, Wegenetz in den Städten, Heizungen und Baustellen sowie den motorisierten Verkehr und - damit verbunden - den Aktionsplan.

Künftig soll das Feinstaubproblem im Verkehr verstärkt nach dem Verursacherprinzip bekämpft werden. „Nach der – berechtigten – Kritik vom vergangenen Winter wollen wir von den alternierenden Fahrverboten abgehen und das Verursacherprinzip zum obersten Kriterium für die Verkehrseinschränkungen machen“, so Minach. Zudem sollen die ausgearbeiteten Maßnahmen einen breitestmöglichen Konsens in der Bevölkerung erzielen und landesweit möglichst einheitlich sein.

In Bezug auf den Verkehr geht die Umweltagentur neue Wege: In den Städten sollen die Verkehrsbeschränkungen in drei unterschiedlichen Zonen angewandt werden; in der Peripherie, in den so genannten Umweltzonen, die von den Städten jeweils ausgewiesen werden müssen, und in den Fußgängerzonen. Nach dem Verursacherprinzip  werden in den kommenden Jahren je nach Zone die unterschiedlichen KFZ-Schadstoffklassen aus dem Verkehr gezogen. Die Verkehrseinschränkungen gelten in Zukunft jeweils vom 1. November bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres.

Im kommenden Winter dürfen in den Umweltzonen von Montag bis Freitag von 7 bis 10 und von 16 bis 19 Uhr keine Fahrzeuge der Klasse Euro 0 sowie Zweitakt-Motorräder ohne Katalysator zirkulieren, während in den Fußgängerzonen für diese Fahrzeugkategorien ein durchgehendes Fahrverbot gilt. Die Beschränkungen werden von Jahr zu Jahr ausgebaut. Im Winter 2009/2010 sollen dann erstmals auch in den peripheren Zonen Verkehrseinschränkungen gelten. Fahrzeuge der Euro 0- und der Euro 1-Klasse dürfen dann auch in diesen Randzonen nicht mehr zirkulieren. In der Umweltzone können dann nur noch Benzinfahrzeuge fahren sowie Dieselfahrzeuge mit eingebautem Feinstaubfilter. In den Fußgängerzonen werden nur mehr Dieselfahrzeuge mit serienmäßig eingebautem Filter zugelassen.

Was den Aktionsplan angeht, so dürfen ab dem kommenden Winter ab dem fünften Tag der erhöhten Feinstaubbelastung von 7 bis 19 Uhr in den Umweltzonen keine Euro 0- und Euro-1-Fahrzeuge, keine Zwei-Takt-Motorräder sowie keine Dieselfahrzeuge ohne Filter zirkulieren. Benzin-Fahrzeuge ab der Euro 2-Klasse dürfen hingegen fahren. Ab dem neunten Tag mit erhöhten Werten darf dann nur noch in Fahrgemeinschaft gefahren werden, ausgenommen davon sind Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen (Methan, Elektro, Wasserstoff,...).

Neben den Verkehrseinschränkungen enthält das Maßnahmenpaket auch Vorschläge für die Straßenreinigung, das Ausbringen von speziellen Salzen, die den Feinstaub am Boden binden und den öffentlichen Nahverkehr, wie etwa die Errichtung von Vorzugsspuren für Busse. „Grundsätzlich“, hält Luigi Minach fest, „gilt, dass Benzinfahrzeuge ab der Euro-1-Klasse weniger Feinstäube ausstoßen. Bei Dieselfahrzeugen gilt dies erst für die Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter ausgestattet sind. Dementsprechend richten wir auch unsere Verkehrsbeschränkungen ein“.

Neben dem Hauptfeinstaubverursacher Verkehr will die Umweltagentur nun auch den Hausbrand bekämpfen. Während Methangas- und Ölheizungen vergleichsweise wenig Feinstäube ausstoßen, sorgen die mit Holz befeuerte Herde und Öfen vor allem auf dem Land für eine beträchtliche Belastung, die die verkehrsbedingten Emissionen deutlich übersteigen kann. Das Land möchte deshalb an den Tagen, in denen der Aktionsplan gilt, das Befeuern von Zweitheizungen (z.B. Kachelofen oder  Herd, die parallel zu einer Zentralheizung verwendent werden) verbieten. Zudem sollen die Kaminkehrer künftig den Missbrauch von Öfen und Herden als „Müllschlucker“ melden. Ein entsprechender Passus soll in der Kaminkehrerordnung eingebaut werden.

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