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Landesregierung genehmigt Gentechnik-Entwurf- LR Berger: "Unanfechtbar und abgestimmt"
(LPA) Den Gesetzentwurf, mit dem das Ausbringen gentechnisch veränderten Saatgutes vorerst verboten werden soll, hat die Landesregierung heute genehmigt. "Das Gesetz ist als Übergangsregelung angelegt, bis eine detaillierte Regelung der Koexistenz von herkömmlicher Landwirtschaft und Gentechnik-Anbau von Seiten der EU vorliegt", so Landesrat Hans Berger, der den Entwurf vorgelegt hat.
Das Problem, dem man mit dem Gesetzentwurf beikommen will, ist das Regelungsvakuum, das derzeit existiert. "Das Verfassungsgericht hat ein entsprechendes Staatsgesetz in zentralen Passagen annulliert und damit gibt es derzeit nur die Vorgabe der EU, dass das Nebeneinander von Gentechnik und herkömmlichem Anbau zugelassen werden muss", so Berger. Gleichzeitig hat das Verfassungsgericht aber auch klar gemacht, dass es die Regionen sind, die die Koexistenz zu regeln haben - nach den entsprechenden Vorgaben der EU. "Nachdem diese Vorgaben bis dato fehlen und auch noch einige Zeit fehlen werden, müssen wir eine Übergangsregelung schaffen, um dem Gentechnik-Anbau nicht Tür und Tor zu öffnen", so der Landesrat.Genau dies tut man mit dem heute von der Landesregierung abgesegneten Gesetzentwurf, der das Ausbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vorerst verbietet. "Dieses Verbot ist als Übergangsregelung angelegt und gilt, solange es keine detaillierte Koexistenzregelung gibt", erklärt Berger. Werde diese Regelung einmal vorgelegt, gehe es wiederum darum, die Koexistenz so zu regeln, dass man dem GVO-Anbau in der Praxis unüberwindbare Hürden in den Weg stelle.
"Ein Verbot der GVO-Aussaat ist derzeit nur zulässig, wenn es als Übergangsregelung angelegt ist", so der Landesrat. Entsprechend ist der Gesetzentwurf der Landesregierung so gefasst, dass er dem Ja der EU zu den GVO nicht widerspricht, also auch nicht anfechtbar ist. Gleichzeitig ist der Entwurf auch mit all jenen italienischen Regionen abgestimmt worden, die sich ebenso wie Südtirol gegen das Ausbringen gentechnisch veränderten Saatgutes wehren. "Die Auswirkungen von GVO machen nun einmal nicht an Regionengrenzen halt. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung bei der Regelung der Koexistenz - und derzeit beim Verbot von GVO - ist deshalb notwendig", so Berger.
chr