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Gentechnik: Einheitlicher Gesetzentwurf der Regionen diskutiert

(LPA) An einem einheitlichen Gesetzentwurf zur Sicherung der Gentechnikfreiheit haben heute (3. Mai) Vertreter der Regionen in Rom gefeilt. "Mit dem Gesetz wollen wir auf regionaler Ebene das Ausbringen von gentechnisch verändertem Saatgut vorerst verbieten bis einheitliche Vorgaben von Seiten der EU und des Staates vorliegen", so Landesrat Hans Berger, auf dessen Betreiben das Treffen heute stattgefunden hat.

Die Auswirkungen gentechnisch veränderter Kulturen machen nicht an Regionengrenzen halt. "Es hat deshalb wenig Sinn, wenn die Regionen völlig unterschiedliche Regelungen erlassen", erklärt Berger den Grund seines Versuches einer möglichst weit gehenden Koordination. Auf Beamtenebene ist deshalb heute über einen Gesetzentwurf beraten worden, der in einem ersten Schritt den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) gänzlich verbietet. "Wir legen das Gesetz als Übergangsregelung an. Damit gilt das Verbot so lange, bis EU und Staat einen klaren Rahmen für den GVO-Anbau gesetzt haben", so Berger. Mit diesem Kniff hofft man, dass die Regionalgesetze auch eventuellen Klagen vor dem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof standhalten.

Sobald allerdings der Rahmen für den GVO-Anbau definiert ist, werden die Übergangsbestimmungen des heute besprochenen Gesetzentwurfes hinfällig. Sollte ein grundsätzliches Verbot der GVO-Ausbringung dann nicht mehr haltbar sein, greift ein anderer Passus der Übergangsregelung. "Wir nehmen darin auf das Urteil des Verfassungsgerichts Bezug, in dem den Regionen die Zuständigkeit zugesprochen wird, Regelungen für die Koexistenz, also das Nebeneinander gentechnisch veränderter, konventioneller und biologischer Produktion zu erlassen", erklärt Berger weiter. Diese Zuständigkeit wollen die Regionen, die sich für die Gentechnikfreiheit einsetzen, nutzen, um den GVO-Anbau in der Praxis unmöglich zu machen.  

"Wir können den Anbau von GVO aufgrund der Vorgabe der EU wahrscheinlich nicht grundsätzlich verbieten, wir können aber die Pufferzonen rund um die geschützten Gebiete so weit fassen, dass ein GVO-Anbau in unserer klein strukturierten Landwirtschaft unmöglich wird", so Berger. Als geschützte Gebiete, als Gebiete also, in denen das Ausbringen von gentechnisch verändertem Saatgut auch mit dem Plazet der EU verboten werden kann, gelten unter anderem Zonen, in denen Produkte mit geschützten Ursprungsbezeichnungen hergestellt werden, dazu Schutzgebiete wie Naturparks sowie die Gebiete mit Bioanbau.

Um das totale Regelungschaos zu verhindern, hat Südtirol in der Zwischenzeit eine Vorreiterrolle im Bereich der GVO-Freiheit eingenommen. "Nachdem die in der Landwirtschaft federführende Region Apulien kein Interesse an einer Regelung zu haben scheint, haben wir als stellvertretende Koordinatoren das Heft in die Hand genommen", so Berger. Auf seinen Antrag hin wird demnach der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des nächsten Treffens der Landwirtschaftsreferenten der Regionen Anfang Juni gesetzt. Und danach steht die Diskussion in der Staat-Regionen-Konferenz an – dann bereits mit dem neuen Landwirtschaftsminister.

chr