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LR Berger: "Übernehmen Initiative für Gentechnikfreiheit"

(LPA) "Die EU-Kommission hat der Ausbringung von gentechnisch verändertem Saatgut den Weg geebnet. Es liegt nun an uns, auf regionaler Ebene Hürden zu errichten, die so hoch sind, dass sie nicht genommen werden können." Das Ziel, das Landesrat Hans Berger vor Augen hat, ist ein weiterhin gentechnikfreies Südtirol. Berger hat heute (2. Mai) der Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der morgen mit gleich gesinnten Regionen abgesprochen wird.

Das Problem, das sich derzeit stellt, ist eine unübersichtliche gesetzliche Lage. Einerseits hat Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel bereits klar gemacht, dass die EU von ihrem Standpunkt nicht abrücken wird: die Ausbringung gentechnisch veränderten Saatguts muss erlaubt sein. Allerdings fehlen der detaillierte Rahmen der EU noch. Und auch auf Staatsebene ist nach der Annullierung des entsprechenden Gesetzes durch das Verfassungsgericht alles wieder offen.

"Wir müssen zunächst die Lücke schließen, die das Urteil des Verfassungsgerichts aufgerissen hat", so Berger. Um das Regelungschaos zu verhindern sollen deshalb die Regionen möglichst aufeinander abgestimmte Gesetze erlassen. Bergers Gesetzentwurf sieht vor, die Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zunächst gänzlich zu verbieten, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Staat einen entsprechenden rechtlichen Rahmen setzt. "Ein zeitweiliges Verbot dürfte mit Verweis auf die fehlende gesetzliche Bestimmung rechtlich haltbar sein", so der Landesrat.

Erlässt der Staat das Rahmengesetz, sieht der Entwurf wiederum vor, dass die Regionen bei Notwendigkeit die Koexistenz, also das Nebeneinander von GVO und herkömmlichem Anbau selbst regeln. In diesen Regelungen will Berger alle Hürden vorsehen, die die EU-Vorgaben zulassen. "Erlaubt ist beispielsweise das Verbot des GVO-Anbaus in Zonen, aus denen Produkte mit geschützten Ursprungsbezeichnungen stammen, in Zonen mit Bioanbau sowie rund um Schutzgebiete, also etwa um unsere Naturparks", zählt der Landesrat auf. "Wenn wir die Pufferzonen rund um diese geschützten Gebiete möglichst weit fassen, dann gehen diese ineinander über, der GVO-Anbau ist also praktisch ausgeschlossen", so Berger.

"Was auf den ersten Blick aussieht wie Spiegelfechterei ist nach unserer Auffassung die einzige Möglichkeit, um ein Gesetz zu erlassen, das auch einer eventuellen Klage vor dem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof standhält", so der Landwirtschafts-Landesrat. Für morgen hat Berger eine Sitzung mit den gleich gesinnten Regionen einberufen, in der der gemeinsame Entwurf diskutiert wird.

chr