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Unternehmen, die nicht gefährliche Abfälle verwerten, können noch bis Ende Juni Jahresgebühr entrichten

LPA - Unternehmen, die nicht gefährliche Abfälle wiederverwerten, haben noch bis Ende Juni Zeit, um die jährliche Einschreibegebühr zu bezahlen. Der Fälligkeitstermin wurde wegen technischer Schwierigkeiten vom 30. April auf den 30. Juni 2006 verschoben. Dies teilt das Landesamt für Abfallbewritschaftung mit.

Angesichts technischer Schwierigkeiten musste der Termin für die Entrichtung der jährlichen Einschreibungsgebühr für Firmen, die nicht gefährliche Abfällen verwerten (Art. 2 bis LG Nr. 61/73-MD 350/98), um zwei Monate von 30. April auf 30. Juni 2006 verlängert werden. Die Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, haben also für die Bezahlung dieser Gebühren noch bis Ende Juni Zeit. Dies teilt das Amt für Abfallbewritschaftung in der Landesumweltagentur mit.

jw