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Ab 13. April Verbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel

(LPA) Ab Donnerstag, 13. April dürfen in Obstanlage bis 500 Meter Meereshöhe keine bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Die Landesabteilung Landwirtschaft hat nun die entsprechende Liste der verbotenen Wirkstoffe veröffentlicht. Und auch die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Feuerbrandes sind wieder in Kraft.

Bereits im Jahr 1981 ist das Ausbringen bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel während der Zeit der Obstblüte per Gesetz verboten worden. "Nun gilt es, Jahr für Jahr die Wirkstoffe auszumachen, die eine Gefahr für die Bienen darstellen und den zeitlichen Rahmen des Verbots festzulegen", erklärt Landesrat Hans Berger.

Dies ist nun mit einem entsprechenden Dekret erfolgt. In die Kategorie der bienegefährlichen Pflanzenschutzmittel fallen demnach alle Mittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Acrinathrin, a-Cypermethrin, Azinphos-methyl, Bifenthrin, Carbaryl, Cartap, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Diazinon, Dichlobenil, Dichlorphos, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Etofenprox, Fenitrothion, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Indoxacarb, Lambda cyhalothrin, Malathion, Methiocarb, Methomyl, Oxydemeton-methyl, Piperonylbutoxid, Pyrethrum-Extrakt, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Teflubenzuron, Thiamethoxam, Trichlorfon, Triflumuron und Vamidothion.

Das Verbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel tritt am Donnerstag, 13. April vorerst für alle Obstbaulagen bis 500 Meter Meereshöhe in Kraft. Genau eine Woche später, am Donnerstag, 20. April wird das Verbot auch auf die Anlagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe ausgedehnt.

Bereits am 1. April sind die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft getreten, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. "Nachdem die Bienen als Vektoren, also als Überträger des Feuerbrand-Erregers gelten, ist es wie in den vergangenen Jahren auch verboten, Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere zu bringen", so Landesrat Berger. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni. Ausnahmen werden allerdings dann gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr