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LR Laimer zum Weltwassertag: "Zu sorgsamem Umgang mit Wasser verpflichtet"

LPA - Der 22. März eines jeden Jahres wird seit 1993 weltweit als "Tag des Wassers" begangen. In diesem Jahr steht der Weltwassertag unter dem Motto "Wasser und Kultur". Umweltlandesrat Michl Laimer ruft anlässlich des Weltwassertages zu einem sorgsamen Umgang mit dieser lebensnotwendigen Ressource auf: “In vielen Teilen der Erde ist Trinkwasser knapp. Über eine Milliarde Menschen verfügen über keinen Zugang zu sauberem Wasser. Wir leben glücklicherweise in einem wasserreichen Land, was uns aber dazu verpflichtet, sorgfältig mit dem Wasser umzugehen."

Wasser: ein kostbares Gut
Der 22. März eines jeden Jahres wurde Ende 1992 in einer Resolution von den Vereinten Nationen zum "Tag des Wassers" erklärt. Der Weltwassertag soll dazu genutzt werden, das öffentliche Bewusstsein für den Schutz der natürlichen Wasserressourcen zu schärfen. Er soll aber auch auf wasserbedingte Gefahren aufmerksam zu machen. Für den diesjährigen Weltwassertag hat die UNO das Motto "Wasser und Kultur" vorgegeben, während der Zehnjahreszeitraum vom letztjährigen Tag des Wassers bis zum Jahr 2015 dem Schlagwort "Wasser für das Leben" unterstellt wurde.  

Umweltlandesrat Michl Laimer erinnert anlässlich des Weltwassertages an die privilegierte Lage Südtirols, wo Wassernot kaum ein Problem darstellt, während weltweit 1,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Wasser haben: "Bevölkerungswachstum und Übernutzung von Wasserreserven besonders in armen Ländern haben den Wassermangel in den vergangenen Jahrzehnten verschärft. Auch infolge der Erderwärmung könnte sich die Wasserknappheit zu einem schwer lösbaren Problem entwickeln. Im Sinne der Milleniumsziele sollte der Anteil der Menschen ohne nachhaltigen Zugang zu sauberem Trinkwasser und elementaren sanitären Einrichtungen weltweit bis 2015 halbiert werden, ebenso sollte die Kindersterblichkeit, die ebenfalls oft vom mangelndem sauberen Wasser abhängt, gesenkt werden." Doch angesichts des weltweiten weiter steigenden Wasserverbrauchs dürfte es schwierig werden, diese Ziele zu erreichen.  

"Südtirol ist glücklicherweise ein wasserreiches Land", so Landesrat Laimer, "das heißt nicht, dass uns dieses Privileg dazu ermächtigt, mit dem Wasser sorglos umzugehen. Nein! Wir sind vielmehr dazu verpflichtet, besonderes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit dieser Ressource walten zu lassen. Dies gilt auch für uns, die wir für die Verwaltung dieses Landes Verantwortung tragen."

Deshalb will der für Wasser zuständige Landesrat in Kürze eine neue Regelung zur Ausweisung der Wasserschutzgebiete verabschieden. Diese soll es ermöglichen, in wenigen Jahren alle für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzten Quellen und Brunnen unter Schutz zu stellen. "Die ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sehen Schutzzonen vor, um Verunreinigungen durch Bau- und Grabungsarbeiten, verunreinigende Stoffe, land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten auszuschließen und die Qualität des Trinkwassers nachhaltig zu sichern", so Laimer, der darauf hinweist, dass beispielsweise die Überdüngung der landwirtschaftlichen Nutzflächen verantwortlich sei für die zunehmende Nitratbelastung des Grundwassers. Bisher werden Wasserschutzgebiete über langwierige und aufwändige Verfahren bestimmt, so dass sie nicht flächendeckend ausgwiesen wurden.
 
Ebenso am Herzen liegt dem Landesrat der sinnvolle Umgang mit Regenwasser. Eine nachhaltige Bewirtschaftung und Entsorgung des Regenwassers sei in Zeiten der Wasserknappheit oberstes Gebot. So sieht das Landesgesetz aus dem Jahr 2002 bereits vor, dass das nicht verunreinigte Niederschlagswasser wieder verwertet werden oder im Untergrund versickert muss. Bodenversiegelungen sollten auf ein Minimum beschränkt werden, da die zunehmende Versiegelung der Landschaft durch die Bebauung große ökologische Beeinträchtigungen mit sich bringe. Neben einer Verschärfung der Hochwasserabflüsse bewirkten diese verstärkten Regenwassereinleitungen im Gewässer einen nicht zu unterschätzenden Schmutz- und Schadstoffeintrag.  

Ziel einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung sei es, mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand Maßnahmen  zur Reduzierung oder zur Dämpfung der Regenwasserableitung vorzusehen: die Sammlung und Nutzung von Regenwasser, die Regenwasserversickerung, der Bau von Gründächern sowie die Entsiegelung von bereits versiegelten Flächen. "Bei allen Maßnahmen zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung muss das Verursacherprinzip angewendet werden", so Laimer. Das bedeutet, dass der Verursacher für die Bau- und Instandhaltungskosten der Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung aufkommen muss.

jw