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Energieeinsparung: Änderung bei der Beitragsvergabe für Betriebe

LPA – Die Landesregierung hat am Montag die Beitragsvergabe für Energieeinsparungsmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für Betriebe abgeändert. Die Beitragsgesuche dürfen künftig nicht mehr auf Grundlage bereits ausgestellter Originalrechnungen eingereicht werden, sondern müssen sich auf Kostenvoranschläge stützen, die vor dem Baubeginn abgegeben werden. Erst mit der Mitteilung über die Beendigung der Arbeiten sind dann die Rechnungen einzureichen.

Mit dem Beitritt zum Klimabündnis hat sich das Land zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2010 die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1987 um die Hälfte zu senken. Die Landesregierung  fördert deshalb eine Reihe von Maßnahmen, die zur Einschränkung des Energieverbrauchs dienen oder sich erneuerbarer Energiequellen wie der Sonnen- oder Windenergie, sowie der Erdwärme bedienen. Ebenso unterstützt die Landesregierung beispielsweise die gekoppelte Erzeugung von elektrischer oder mechanischer und thermischer Energie, die Produktion von Wärmeenergie, die aus Abgasen und Heizanlagen rückgewonnen wird oder die Nutzung der bei der Verwertung von Abfällen frei werdenden Energie. Seit über 20 Jahren bezuschusst die öffentliche Hand die Wärmedämmung von Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, den Einbau von Wärmepumpen, den Bau von Fernheizwerken oder den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen mit bis zu 30 Prozent.

Am vergangenen Montag hat die Landesregierung die bisher gültigen Kriterien zur Beitragsvergabe für Unternehmen abgeändert. Ab sofort müssen die Gesuche vor dem Baubeginn und vor der Ausstellung der ersten Rechnung mit einem Kostenvoranschlag eingereicht werden. Bisher konnte das Ansuchen um einen Beitrag bis zu sechs Monate nach Durchführung der Maßnahme begleitet von den Originalrechnungen abgegeben werden. Nun ist die Vorlage der Rechnungen mit der Vorlage der Originalrechnungen ab dem Ende der Arbeiten vorgesehen. Die Rechnungen müssen auf jeden Fall nach dem Einreichdatum des Beitragsgesuches ausgestellt sein.

Ausgesetzt hat die Landesregierung die Förderung der Wärmerückgewinnung aus raumlufttechnischen Anlagen und aus Kühlanlagen. Diese Fördermaßnahme erscheint nicht mehr notwendig, weil sich der Bau der Anlagen durch die erzielte Energieeinsparung in kurzer Zeit amortisiert.

Zusätzliche Informationen erteilt das Landesamt für Energieeinsparung unter der Rufnummer 0471 414720, der E-Mail-Adresse energieeinsparung@provinz.bz.it oder im Bürgernetz auf der Website www.provinz.bz.it/wasser-energie/3702/.

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