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Partikelfilter-Nachrüstung: Steuerbefreiung auf zwei Jahre erhöht

LPA - Besitzern von Dieselfahrzeugen mit nachträglich installiertem Feinstaub-Partikelfilter winkt ab kommendem Jahr eine Befreiung von der Autosteuer für zwei Jahre. Dies hat der Landtag mit der Verabschiedung des Finanzgesetzes möglich gemacht. Bisher galt die Steuerbefreiung für ein Jahr. Die neue Regelung tritt Mitte Jänner in Kraft.

Bisher haben rund 1700 Südtiroler ihr Fahrzeug nachträglich mit einem Feinstaub-Partikelfilter ausgestattet und im Finanzressort die vorgesehene Steuerbefreiung beantragt. „Erfreulich ist, dass sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr verfünffacht hat“, so Landesrat Werner Frick.  „Die Bürger reagieren zwar zunehmend umweltbewusster, aber dennoch zirkulieren immer noch zu viele Dieselfahrzeuge ohne Filter“, stimmen die Landesräte Michl Laimer, Richard Theiner und Thomas Widmann ihrem Regierungskollegen zu. Gemeinsam haben die vier Mitglieder der Landesregierung die Aktion „Aktiv für gute Luft“ ins Leben gerufen. Diese beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftverhältnisse in den Städten.

Südtirol zählt etwa 120.000 Dieselfahrzeuge; davon sind etwas mehr als 4000 mit einem Partikelfilter ausgestattet. Mitgezählt sind die Neuwägen, die serienmäßig mit einem Partikelfilter hergestellt werden. „Mit der Erhöhung der Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre beabsichtigt das Land, umweltbewusste Autofahrer zu belohnen“, erklärt Finanzlandesrat Frick.  

Eigentümer von Fahrzeugen mit einem Nachrüst-Partikelfilter sind nun zwei Jahre lang von der Kfz-Steuer nach Filtereinbau von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie innerhalb von 60 Tagen ab Einbaudatum des Partikelfilters eine entsprechende Erklärung dem Landesamt für Abgaben übermitteln. Die Befreiung von zwei Jahren gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes nachgerüstet wurden. „Besitzer von Dieselfahrzeugen mit nachträglich eingebautem Feinstaub-Filter, die bereits in den Genuss der einjährigen Steuerbefreiung gekommen sind, müssen kein neues Gesuch mehr einreichen“, erklärt Frick. „Sie profitieren automatisch von der neuen Regelung und müssen kein zweites Ansuchen um Steuerbefreiung einreichen.“ 

Einzelheiten zur Kfz-Steuer-Befreiung bei Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter sind im Internet unter www.provinz.bz.it/kfz-steuer abrufbar. Eine Liste aller verfügbaren Partikelfilter, die für eine Nachrüstung in Frage kommen, ist ebenfalls im Bürgernetz unter http://www.provincia.bz.it/umweltagentur/2902/fap/search_oldcar_d.asp erhältlich.

ohn