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I. Landschaftsschutzkommission: Erstmals verkürztes Verfahren angewandt

(LPA) Einen weiteren Schritt hin zum Abbau von Bürokratie hat die I. Landschaftsschutzkommission gesetzt. So kam bei Abänderungen der Landschaftsschutzpläne der Gemeinden Ritten und St. Lorenzen nun erstmals ein Verfahren zum Einsatz, das die Genehmigungsprozedur wesentlich verkürzt. Genehmigt wurden auch die geänderten Landschaftsschutzpläne von Corvara, Abtei, U.l. Frau i.W.-St. Felix und Jenesien.

Das "herkömmliche" Verfahren zur Abänderung von Landschaftsplänen erstreckt sich im Normalfall über bestenfalls drei, oft aber auch vier oder fünf Monate und involviert - und dies gleich mehrfach - die Gemeinden, die Landschaftsschutzkommission und in letzter Instanz die Landesregierung, die die Entscheidung über die Abänderung der Landschaftspläne zu treffen hat. Das verkürzte Verfahren ist mit der Änderung des Landschaftsschutzgesetzes im Juni dieses Jahres eingeführt worden. Es sieht vor, dass im Falle der Einigkeit aller Betroffenen - also der Gemeinde und der betroffenen Grundbesitzer - sowie eines einstimmig positiven Gutachtens der I. Landschaftsschutzkommission dieses Gutachten bereits als Genehmigung gilt. "Damit können wir jede Menge Bürokratie und Zeitaufwand einsparen", erklärt dazu Landesrat Michl Laimer.

Zum ersten Mal zur Anwendung gekommen ist diese neue, unbürokratische Regelung im Rahmen der Sitzung der I. Landschaftsschutzkommission am vergangenen Freitag, und zwar für zwei Abänderungen der Landschaftspläne der Gemeinden St. Lorenzen und Ritten. "In beiden Fällen ging es um geringfügige Änderungen der Bannzonengrenzen, in beiden Fällen hatten sich Grundbesitzer und Gemeinde im Vorfeld geeinigt und auch die Mitglieder der Landschaftsschutzkommission haben die Änderung einstimmig gutgeheißen", so Roland Dellagiacoma, unter dessen Leitung die Sitzung der Kommission stattgefunden hat. Damit treten die Änderungen nach ihrer Veröffentlichung direkt in Kraft, und zwar ohne weitere bürokratische Hürden nehmen zu müssen.

Zu entscheiden hatte die Kommission am Freitag auch über die überarbeiteten Landschaftspläne der Gemeinden U.l.Frau i.W.-St. Felix, Corvara, Abtei und Jenesien. Letztere drei sind dank der Vorarbeit der betroffenen Ämter und Gemeinden allesamt einstimmig positiv begutachtet worden. So werden in U.l.Frau i.W. - St. Felix die "Felixer Bergwiesen", also die Lärchenwiesen am Felixer Weiher, unter Schutz gestellt und eine Reihe von Biotopen ausgewiesen.

In Corvara und Abtei ging es dagegen um die Anpassung der Bannzonen, die im Umfeld der Siedlungsgebiete etwas zurückgenommen worden sind. "Damit vermeiden wir, dass bei jeder kleinsten Bautätigkeit die Genehmigung aus Bozen eingeholt werden muss", so Dellagiacoma. Die einzigartige Weilerstruktur der beiden Gemeinden wird allerdings dadurch erhalten, dass als Ausgleich neue Bannzonen ausgewiesen wurden, in denen Neubauten grundsätzlich verboten sind. "Dadurch wird eine Zersiedelung auch weiterhin verhindert", so Dellagiacoma.

Schließlich hat die I. Landschaftsschutzkommission auch den überarbeiteten Landschaftsplan der Gemeinde Jenesien gutgeheißen. Diese war vor allem deshalb notwendig geworden, weil der ehemalige Gebietsplan Tschögglberg ein Auslaufmodell ist, der Schutz der entsprechenden Gebiete also in den Landschaftsplänen der Gemeinden verankert werden muss. Ähnliches gilt für das Landschaftsschutzgebiet Salten, das allerdings als einheitliches Schutzgebiet über die Gemeindegrenzen hinaus erhalten wird. "Wir sichern dies durch die Festschreibung der selben Schutzbedingungen in den Landschaftsschutzplänen aller betroffenen Gemeinden", so Dellagiacoma.

chr