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Murmeltierjagd: Landesjagdgesetz bestätigt

(LPA) Laut einer Entscheidung des Bozner Verwaltungsgerichts dürfen in Südtirol vorerst weiter Murmeltiere gejagt werden. "Wir sind natürlich sehr erfreut darüber, dass das Gericht die einstweilige Aussetzung der Jagd aufgehoben hat", erklärt Heinrich Erhard, Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei. "Damit hat man praktisch unser Jagdgesetz bestätigt."

Eine Eingabe des WWF hatte vor wenigen Tagen zu einer Verfügung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Hugo Demattio, geführt, in der das Einstellen des Abschusses von Murmeltieren verordnet worden war. Gestern hat das Gericht nun in kollegialer Zusammensetzung diese Verfügung des Präsidenten wieder aufgehoben. Nach der heutigen Hinterlegung dieses Richterspruchs ist klar: "Ab sofort können in Südtirol wieder Murmeltiere gejagt werden, allerdings nur im Rahmen der zum Abschuss freigegeben Höchstanzahl von 2400 Tieren", erklärt Erhard.

Gerade diese Höchstanzahl war es wohl auch, die das Gericht dazu bewogen hat, die Regelung des Landes vorerst zu akzeptieren. "Wir haben dem Gericht die Bestandsdaten der Murmeltiere in Südtirol vorgelegt", erklärt Erhard, "und dieser Bestand beläuft sich derzeit auf rund 45.000 Stück." Die Anzahl der jagdbaren Murmeltiere sei im Vergleich dazu sehr gering. "Natürlich sind wir sehr froh darüber, dass das Gericht die Aussetzung der Murmeltierjagd nicht, dafür letztendlich aber unser Jagdgesetz bestätigt hat", so Erhard. Nun sei allerdings noch abzuwarten, wie das Urteil in diesem Fall ausfalle, da das Verwaltungsgericht in merito noch nicht entschieden habe.

Anhängig sei auch noch die Eingabe des WWF in Sachen Steinwild-Jagd, wobei dieser Fall etwas anders liegt als jener der Murmeltiere. "Hier hat der Präsident des Verwaltungsgerichts vorerst keine Aussetzung der Jagd verfügt. Wir müssen zunächst also auf die Entscheidung des Gerichts in kollegialer Zusammensetzung warten, die voraussichtlich am 11. Oktober fallen wird", so Erhard. Mindestens bis dahin ist also auch die Steinwildjagd weiter erlaubt.

chr