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LR Laimer will Erdwärmenutzung attraktiv machen

LPA - „Die Errichtung von Erdwärmesonden zur Nutzung erneuerbarer Energie für Warmwasser von Heizung und Brauchwasser ist von nun an befreit vom Wasserzins und von der Konzessionspflicht“, teilt Landesrat Michl Laimer mit. Das letzthin von der Landesregierung vorgelegte und vom Südtiroler Landtag genehmigte Omnibusgesetz 2 birgt diese Neuheit im Energiesektor. „Wir wollen neben dem 30-prozentigen Förderbeitrag eine zusätzliche Anreizwirkung schaffen, diese Form der erneuerbaren Energiegewinnung einzusetzen und so die fossilen Energieträger nach und nach ersetzen“, sagt Laimer. Außerdem beinhalte die Gesetzesänderung wesentliche Vereinfachungen für den Bürger.

Angesichts eines ständig steigenden Energiebedarfs auf globaler Ebene habe Südtirol bereits Mitte der 80ziger Jahre den richtigen Weg in eine verantwortungsvolle Energiezukunft eingeschlagen, sagt Landesrat Michl Laimer. Er verweißt dabei auf die alternativen Energieträger und die Anreizwirkung durch öffentliche Förderbeiträge. Auf die Nutzung der Sonne, des Wassers, des Windes, der Geothermie und der Biomasse hat die Landesregierung besonderen Wert gelegt und durch die Landesgesetze Nr. 4/93 und Nr. 4/97 dementsprechende Maßnahmen mit einem Verlustbeitrag von 30 Prozent gefördert. „Wichtig dabei war von Anfang an, dass diese Energieförderung nicht an das Einkommen oder an das Vermögen einer Person gebunden ist, sondern rein auf die energie- und umweltrelevante Maßnahmen zum Ersatz von fossilen Energieträgern und Reduzierung des Energieverbrauchs abzielt“, so Laimer.
Im speziellen Fall der Erdwärme wird der Beitrag für die Bohrung zur Verlegung der Sonden und für den Einbau von Wärmepumpen gewährt, welche die Erdwärme nutzen und damit mit wenig Energie Warmwasser für die Heizung und Brauchwasser erzeugen. Die nunmehrige Befreiung vom Wasserzins und von der Konzessionspflicht gemäß Abänderung des Landesgesetzes Nr. 8 aus dem Jahre 2002 soll eine zusätzliche, indirekte Förderung der Geothermie darstellen.
Da es bei der Bohrung Probleme mit dem Grundwasser geben kann, ersucht der Landesabteilungsdirektor für Wasser und Energie, Oscar Misfatto, vorab mit dem zuständigen Landesamt für Gewässernutzung in der Cesare-Battististraße 23, in Bozen (Rufnummer: 0471 414580) Kontakt aufzunehmen.

SAN